Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen.
Einsatzgebiet: Landkreis München
Testzentrum Haar, Außenstellen sowie mobile Testteams
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen.
Einsatzgebiet: Landkreis München (Das stationäre Testzentrum befindet sich derzeit in Haar.)
Dem Auftragnehmer werden die Örtlichkeiten und Grundeinrichtung (Gebäude, Lagerräume, Schreibtische, EDV) für die Testzentren zur Verfügung gestellt. Diese sind gegebenenfalls auf Kosten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zu besorgen. Die Mobilen Testteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderliche Ausstattung, wie z.B. Desinfekti-onsmittel, Tupfer, Verbandstoff, Abwurfbehälter für gebrauchte Kanülen, Schreibgeräte, EDV-Ausstattung, Verbandstoffe usw.) für das Testteam sowie Fahrzeuge bereitzuhalten.
Öffnungszeiten (stationär Haar):
Montag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, inklusive Feiertage. Eine Anpassung soll bei Bedarf möglich sein. Die Einsatzzeiten der Mobilen Testteams richten sich grundsätzlich nach den Öffnungszeiten des Testzentrums und sind dem jeweiligen Bedarf anzupassen.
Testkapazitäten:
Das Testzentrum mit mobilen Teams und Außenstellen soll eine Kapazität für die Testung von durchschnittlich 1000 Personen pro Tag (PoC-Antigenschnelltests und PCR-Tests zusammengefasst) verfügbar haben. Bei Bedarf und auf Anforderung des Auftraggebers soll eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung möglich sein.
Eine Verlängerungsoption soll möglich sein, sofern die Teststrategie seitens des Bundes bzw. der Länder über den 31.12.2022 hinaus fortgeführt wird. Der Zeitraum verlängert sich dann automatisch um jeweils einen Monat, falls er nicht zum 15. des Monats, in dem die Vereinbarung jeweils auslaufen würde, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt bis maximal 31.12.2024.
Eine Verlängerungsoption soll möglich sein, sofern die Teststrategie seitens des Bundes bzw. der Länder über den 31.12.2022 hinaus fortgeführt wird. Der Zeitraum verlängert sich dann automatisch um jeweils einen Monat, falls er nicht zum 15. des Monats, in dem die Vereinbarung jeweils auslaufen würde, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt bis maximal 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252192
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
x Eintragung des Bieters in das Berufs-/Handelsregister
x Gewerbeanmeldung
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252192
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
x Nachweis Mindestjahresumsatz von 10.000.000,00 € einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in diesem Tätigkeitsbereich in Höhe von 3.000.000,00 €
x Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Personenschäden 2.000.000,00 €
Sach- und Vermögensschäden 150.000,00 €
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252192
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
x Angabe drei geeeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistung
x Angaben zu technischen Fachkräften oder Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
x Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsauübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des
Unternehmens
x Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252192
-Formblatt L127 - Erklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden.
Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die
gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für
Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang
Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell
darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung
über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter.
Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und
der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten
nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem
Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die
Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an
die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de