Förmliche Zustellungsaufträge bei dem Amtsgericht Coburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022USC000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/coburg/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Förmliche Zustellungsaufträge bei dem Amtsgericht Coburg
Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gem. §§ 166 ff. Zivilprozessordnung für das Zentrale Mahngericht bei dem Amtsgericht Coburg im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die elektronische Datenerfassung und Übermittlung der Zustelldaten.
Förmliche Zustellungsaufträge
Bayern
Die Ausschreibung hat zum Ziel, einen Postdienstleister mit
• der Abholung der Zustellungsaufträge,
• der bundesweiten Ausführung der förmlichen Zustellungen gem. §§ 166 ff. ZPO des Zentralen Mahngerichts bei dem Amtsgericht Coburg,
• der Bereitstellung entsprechender Transportbehälter und Vordrucke der Zustellungsurkunden
• der gebündelten Weitergabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden (erfolgreiche Zustellungen) an das vom Auftraggeber noch zu benennende Unternehmen (Auftragnehmer Los 2) zur elektronischen Erfassung bzw. an den Auftraggeber („Nicht-Zustellungsurkunden“)
zu beauftragen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.3.2027, falls er nicht drei Monate vor Ende
der Laufzeit gekündigt wird.
Datenerfassung der Zustelldaten
Coburg
Die Ausschreibung hat zum Ziel, einen Anbieter mit
• der elektronischen Erfassung und Auswertung der Angaben der Zustellungsurkunden,
• der werktäglichen Bereitstellung der Datensätze,
• der werktäglichen Bereitstellung einer Bilddatei der vollständigen Zustellungsurkunde (Image),
• der gebündelten Rückführung der an einem Tag verarbeiteten Zustellungsurkunden an die vom Auftragger zu benennende Poststelle
zu beauftragen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.3.2027, falls er nicht 3 Monate vor Ende
der Laufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
LOS 1:
- Struktur Bieter
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Statistische Angaben
- Erklärung, dass der Bieter sowie ggf. sämtliche Unterauftragnehmer, die für die Durchführung der Zustellung die gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt bzw. besitzen, diese auf Aufforderung durch den Auftraggeber auch vorgelegt werden kann bzw. können und dass bei der Bundesnetzagentur kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet worden ist.
- Erklärung zur Entgeltgenehmigung
- Angaben zum Wettbewerbsregister
- Registerangaben
LOS 2:
- Struktur Bieter
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Statistische Angaben
- Angaben zum Wettbewerbsregister
- Registerangaben
LOS 1:
- Erklärung zum Umsatz, bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, für die letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre
- Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung (Höhe der Deckung: siehe Ziff. 14 der Vertragsbedingungen unter Haftung/Haftpflichtversicherung)
LOS 2:
- Erklärung zum Umsatz, bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, für die letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre
- Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung (Höhe der Deckung: siehe Ziff. 12 der Vertragsbedingungen unter Haftung/Haftpflichtversicherung)
LOS 1:
1) Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Darstellung der Organisationsstruktur
Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Mitarbeiter
Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Zusteller
Angaben über ggf. erforderliche Neueinstellungen bei Übernahme des Auftrages
Angaben über Sortieranlagen mit Kapazitätsangaben
Angaben zum Umfang des Fuhrparks (Anzahl, Art der Fahrzeuge)
Angaben zur ggf. erforderlichen Erweiterung der bestehenden technischen Ausrüstung oder des Fuhrparks
Zusicherung, dass der Mindestlohn gezahlt wird, sowie Angaben, falls Preise die Mindestlöhne nicht abdecken oder Arbeitnehmer Arbeitsmittel stellen.
Mengenangaben zum Personal und zur Ausrüstung können auf die für den konkreten Auftrag zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Mittel beschränkt werden.
2) Vorlage der befüllten Referenzliste mit Angabe der Ansprechpartner öffentlicher Auftraggeber, aus der hervorgeht, wie viele behördliche Schreiben in den letzten drei Jahren pro Jahr bundesweit mittels förmlichem Postzustellungsauftrag zugestellt worden sind. Bei Bietergemeinschaften genügt der Referenznachweis für die jeweils in der Vergangenheit erbrachte Teilleistung des hierfür verantwortlichen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
LOS 2:
1) Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Darstellung der Organisationsstruktur
Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Mitarbeiter
Angaben zur Anzahl der derzeit eingesetzten Erfassungskräfte
Angaben über ggf. erforderliche Neueinstellungen bei Übernahme des Auftrages
Angaben über die technische Ausstattung mit Kapazitätsangaben (nur Scanner und Speichermedien)
Angaben zur gegebenenfalls erforderlichen Erweiterung der bestehenden technischen Ausrüstung
Maßnahmen zum Datenschutz (insbesondere Zugang zu Betriebsstätten)
Maßnahmen bei Ausfall von Personal oder Ausrüstung
Zusicherung, dass der Mindestlohn gezahlt wird, sowie Angaben, falls Preise die Mindestlöhne nicht abdecken oder Arbeitnehmer Arbeitsmittel stellen.
Mengenangaben zum Personal und zur Ausrüstung können auf die für den konkreten Auftrag zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Mittel beschränkt werden.
2) Vorlage der befüllten Referenzliste mit Angabe der Ansprechpartner öffentlicher Auftraggeber, aus der die Anzahl der jährlich erfassten Zustellungsurkunden hervorgeht. (Soweit ein Unternehmen bisher keine Zustellungsurkunden erfasst hat, können auch vergleichbare Dienstleistungen in der Erklärung über die Referenzen angegeben werden.) Bei Bietergemeinschaften genügt der Referenznachweis für die jeweils in der Vergangenheit erbrachte Teilleistung des hierfür verantwortlichen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung und Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll
ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]