Gebäudereinigung Peslmüllerstraße 8 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2022-0040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Peslmüllerstraße 8
Gebäudereinigung Peslmüllerstraße 8
München
Deutschland
Unterhalts- und Glasreinigung für das Objekt
Peslmüllerstraße 8, Grund- und Mittelschule
Unterhaltsreinigung 14.137 m²
Glasreinigung 3.163 m²
Eine Verlängerung des Vertrages ist um maximal 12 Monate möglich.
Sie wird durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Vergabestelle 1 herbei geführt.
Diese erfolgt planmäßig bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende. Bei beiderseitigem Einverständnis kann die Option auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden.
Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung bis zum Ende des maximalen Verlängerungszeitraums.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Das Unternehmen ist in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen
- Es wurde eine Handwerkskarte erteilt (bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis)
- Das Unternehmen ist in das Handelsregister eingetragen (sofern gesetzlich nötig)
- Das Unternehmen wurde angemeldet.
Nach Aufforderung werden innerhalb 3 Arbeitstagen Handwerkskarte, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Gewerbeanmeldung oder bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbare Nachweise vorgelegt.
Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahresumsatz und Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages)
Es besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Schlüsselverluste: [Betrag gelöscht] Euro
Nach Aufforderung werden innerhalb 3 Arbeitstagen vorgelegt:
- Versicherungsbestätigung o.g. Haftpflichtversicherung
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 in vergleichbarer Art und vergleichbarem Rechnungswert zufriedenstellend erbrachte Leistungen (mindestens 1 Jahr erbracht, nicht älter als 3 Jahre, maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist) vorweisen.
Die Vergabestelle 1 behält sich vor, nur solche Referenzen zu berücksichtigen, welche bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist in der eVergabe mitgeteilt wurden. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
- Angabe der aktuellen Beschäftigtenzahl in der Gebäudereinigung (insgesamt/Minijobber/Objektleitungen)
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).