Erweiterungsneubau Sporthalle Gymnasium Weilheim - ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Sporthalle Gymnasium Weilheim - ELT
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Weilheim
Technische Gebäudeausrüstung – ELT gem. §55 HOAI (voraussichtlich Leistungsphase 1-9). Die zu
erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-2,
— Stufe 2: LPH 3-4,
— Stufe 3: LPH 5-7,
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass
- eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt,
- die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt
Die Grundleistungen gemäß §55 HOAI, werden stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss wird die Stufe
1 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) beauftragt. Dem AG steht es frei, den AN mit den jeweils weiteren
Projektstufen oder Teilleistungen hieraus, insbesondere bezogen auf einzelne Leistungsphasen und/oder
Bauabschnitte, zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist („Ausschlusskriterium“),
Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt („Ausschlusskriterium“)
Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 200T Euro, Höchstpunktzahl ab 400T Euro (Wichtung 20 %)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oderBetriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in
den letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl bis 3 Beschäftigte, Höchstpunktzahl ab 7
Beschäftigten (Wichtung 20 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75
Abs.5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.
GeeigneteReferenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die
nachfolgendenMindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt
eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl
vergeben.Mindestanforderungen Referenzprojekte:
- Leistungen Technische Ausrüstung § 55 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme ab 01.01.2012 (10 Jahre)
- Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer
ZUSATZPUNKTE REFERENZEN
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- Erweiterung mit Bestandsanbindung, vollständig erfüllt Zusatzpunkte pauschal - nicht erfüllt, keine Punkte
- Hallenbauwerk mit Sportnutzung, vollständig erfüllt Zusatzpunkte pauschal - nicht erfüllt, keine Punkte
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2012,
Höchstpunktzahl am oder nach 01.01.2019.
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von
den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein,
durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen
oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. „Beauftragung und Realisierung“:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen
Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der
Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen
eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.
1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV.
Information: Die vorläufige Honorarermittlung (Anlage Vertrag) erhalten Sie zur Einladung der Stufe 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz1 Nr. 3 GWB
Ort: München
Land: Deutschland