22 E 096 - Kinderhaus Kleinfeld-Heuweg; Objekt- und Freiraumplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 096
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 152-435062)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 096 - Kinderhaus Kleinfeld-Heuweg; Objekt- und Freiraumplanung
Objekt- und Freiraumplanung für den Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes, mit angegliedertem Kindergarten bestehend aus 3 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen.
Auf dem Grundstück befindliche Gebäude werden 2023 abgebrochen. Der Gebäudeabbruch ist nicht Teil der ausgeschriebenen Planungsleistungen dieses Verfahrens.
Neben dem Neubau, sind auf dem Grundstück die Freiflächen für die jeweiligen Bereiche Hort und Kindergarten, alle nötigen Stellplätze, sowie zwei Wendehämmer unter zu bringen.
Für eine mögliche Entwicklung soll eine zukünftige Straßenverbindung optional erhalten bleiben, und flächenmäßig in den Planungen berücksichtigt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot der Bewerberbogen oder die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer
angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
*
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein
bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die
von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen eigenen Bewerberbogen abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied
mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf
Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
*
Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter
Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.7).
*
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist,
liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen
in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt
L236 bzw. III.8) und deren gesondert ausgefüllter Bewerberbogen abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung
vorzulegen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit der Bewerbung der Bewerberbogen oder die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer
angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein
bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die
von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen eigenen Bewerberbogen abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied
mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf
Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit der Bewerbung anzugeben, welche Teile des Auftrags unter
Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.7).
*
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist,
liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen
in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt
L236 bzw. III.8) und deren gesondert ausgefüllter Bewerberbogen abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung
vorzulegen.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
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