2021-1003120_Erweiterung Terminal 1_Stahlblechtüren_VE13475 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1003120
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-1003120_Erweiterung Terminal 1_Stahlblechtüren_VE13475
Der Bauherr Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt auf dem Flughafen München den Bau der Erweiterung des Terminal 1 auf dem Vorfeld West.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Herstellen, Liefern und Einbau von Stahlblechtürelementen von Stahlblechtüren.
Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter wird durch einen auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Der Bauherr Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt den Bau der Erweiterung des Terminal 1 auf dem Vorfeld West.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Herstellen, Liefern und Einbauen von Stahlblechtürelementen in 1- und 2-flügeliger Ausführung und unterschiedlichen Größen, mit variierenden Anforderungen als Feuerschutzabschluss (mit/ohne Brand- und Rauchschutzanforderungen) und an Schall-schutzeigenschaften (überwiegend SSK1) sowie Metallbauarbeiten zu Lüftungsgitterelementen, teilweise mit integrierten Türen.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Auftrages:
- Stahlblechtürelemente (Zargen und Türblätter), 1- und 2-flügelig, mit 3- und 4-seitig umlaufenden Zargen, auf allen Etagen (E02-E06),
- Grundausstattung im Wesentlichen mit Garnituren (Drücker, Knauf, Stangen u.dgl.), Schlössern und Beschlägen (Bänder, Zuhaltungen etc.),
- ergänzende Ausstattungen z.B. mit Bodendichtungen, Türschließern, Feststelleinrichtungen, automatischen Antrieben, Rauchmeldern, Antipanikschlössern, Türstoppern,
- sicherheitstechnische Ausstattung z.B. mit Türöffnern ("Summer" im Schließblech), Einbau bauseits beigestellter Komponenten zu Zustandserfassung und Verschluss (insb. Magnetkontakte, Haftmagnete u.dgl.),
- Lüftungsgittertürelemente als Rohrrahmenkonstruktion mit festen Ober-, Seiten- und Sockelfeldern sowie einem 2-flügeligem Türelement, jeweils ausgefacht mit Lüftungsgittern (Z-Profil),
- Lüftungsgitterwandelemente als Rohrrahmenkonstruktion, ausgefacht mit Lüftungsgittern (Z-Profil).
Die ausgeschriebenen Leistungen sind überwiegend im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich (bseB, Sicherheitsbereiche des Flughafens) zu erbringen. Somit sind besondere Maßnahmen für die entsprechenden Sicherheitsauflagen des Flughafens zu berücksichtigen.
Grobmassenaufstellung:
- Stahlblechtüren mit Anforderung T90-RS/ T90, DIN Links/ Rechts
45 Stück 1-flg. Stahlblechtür Eck- bzw. Umfassungszarge,
137 Stück 1-flg. Stahlblechtür Eckzarge 4-seitig,
29 Stück 2-flg. Stahlblechtür Eckzarge,
- Stahlblechtüren mit Anforderung T30-RS/ T30, DIN Links/ Rechts
246 Stück 1-flg. Stahlblechtür Eck- bzw. Umfassungszarge,
62 Stück 2-flg. Stahlblechtür Eck-, Block- bzw. Umfassungszarge,
- Stahlblechtüren mit Anforderung RS/ DT/ VDS, DIN Links/ Rechts
19 Stück 1-flg. Stahlblechtür Eck- bzw. Umfassungszarge,
6 Stück 2-flg. Stahlblechtür Block- bzw. Umfassungszarge,
- Stahlblechtüren mit Anforderung T0, DIN Links/ Rechts
37 Stück 1-flg. Stahlblechtür Eck- bzw. Umfassungszarge,
6 Stück 2-flg. Stahlblechtür Eck-, Umfassungs- bzw. Blockzarge,
6 Stück Lüftungsgittertürelement mit 2-flg. Tür, festen Ober-, Seiten- und Sockelfeldern, Rohrrahmenkonstruktion ausgefacht mit Z-Lamellen-Lüftungsgittern,
10 Stück Lüftungsgitterwandelement als Rohrrahmenkonstruktion, ausgefacht mit Z-Lamellen-Lüftungsgittern,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlblechtüren (VE13475)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6YNW
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.