Erdarbeiten und Verbau Referenznummer der Bekanntmachung: 310
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oettingen i.Bay.
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86732
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oettingen.de/homepage
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten und Verbau
1. Verbauarbeiten zur Sicherung der angrenzenden Gebäudeteile
2. Wasserhaltung
3. Erdarbeiten zur Erstellung einer Baugrube
86732 Oettingen i.Bay.
Maßnahmenbeschreibung Erd- und Verbauarbeiten
1. Verbauarbeiten
Die Stadtmauer wird im Zuge der laufenden Sanierungsmaßnahmen mit Kleinbohrpfählen nachgegründet und abschnittsweise unterfangen. Entlang und unterhalb der Stadtmauer ist eine Baugrubensicherung einzubauen. Folgende Arbeiten sind hierbei auszuführen:
Abschnittsweiser Aushub entlang Stadtmauer
mehrteilige Unterfangung Betontraversen
Ausbau der Unterfangungen mit Kanthölzern zur Baugrubensicherung
Herstellen einer Schlitzwand aus unbewehrtem Beton
Herstellen von Öffnungen
Abschnittsweiser Aushub entlang Westfassade Krone
mehrteilige Unterfangung Kronenaußenwand
2. Wasserhaltung
Herstellen und Unterhalt einer geschlossenen Wasserhaltung
3. Erdarbeiten
Aushub der Baugrube
parallel dazu: Grabungsarbeiten für Umverlegung Nahwärmeleitung
Herstellen eines Grobplanums
Herstellen der Baugrubenböschungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wemding
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86650
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.eireiner.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.