400-21 Elektro |Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim Referenznummer der Bekanntmachung: 235579-400-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
400-21 Elektro |Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim
Das Gartenhallenbad Leipheim wurde zu Beginn der 70er Jahre erbaut und ist seitdem weitgehend unverändert in Betrieb. In den Jahren 1997-1999 sowie 2002 gab es Teilsanierungen bzw. Erweiterungen (Sauna, Kleinkinderbereich).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich um die Starkstrom- und FM-Installationen für ein Hallenbad. Es handelt sich um eine Generalsanierung mit Erweiterung des Bestands.Errichten einer Zentralbatterieanlage mit einer Verbraucherleistung von 1,65kW,Errichten einer Niederspannungshauptverteilung mit Einspeisung durch Bestandstrafo, einer 12-stufigen Blindleistungskompensationsanlage und mehr als 10 Abgängen in Unterverteilungen.Errichten einer Beleuchtungsanlage mit über 600 Leuchten, DALI Steuerung und KNX Abhängigkeiten. Sämtliche Kabelarbeiten der über 20 km Kabel / Leitungen und über 16km Daten/Bus/BMA - Kabel inklusive der zugehörigen über 1,5 km Kabelrinnen samt Befestigung. Errichten von Baustromverteilungen und Baubeleuchtung ab Beginn der Installationsarbeiten. Errichten einer ENS-Anlage, die ebenfalls als Beschallungsanlage genutzt wird.Errichten einer Brandmeldeanlage mit 8 Ringleitungen und über 200 Meldern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Thannhausen
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86470
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.