Straßen am Bildungscampus Messestadt Riem – Straßenbegleitgrün Referenznummer der Bekanntmachung: 233.13.003.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßen am Bildungscampus Messestadt Riem – Straßenbegleitgrün
Straßenbegleitgrün für die Straßen am Bildungscampus (EM 233) mit
- ca. 3.950 m2 Wiesen- und Rasenflächen mähen
- ca. 15 St Wurzelstöcke roden
- ca. 48 St Baumgruben herstellen
- ca. 4 St Baumgruben in Belagsflächen mit Baumschutzrosten aus Stahlbeton herstellen
- ca. 142 St Alleebäume pflanzen
- ca. 11 St Solitärgehölze für Vegetationsflächen pflanzen
- ca. 6.140 m2 Magerwiesen und Rasenflächen ansäen
- ca. 900 m Baumschutzbügel Typ „Riem“ aufstellen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege durchführen (1+2 Jahre)
81829 München, Messestadt Riem
siehe I.1.4)
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung: 5 % der Bruttoauftragssumme, für Mängelansprüche 3 % der Bruttoabrechnungssumme, Ziffer 7 der BVB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
-durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
-die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
-die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de