Lieferung, Umrüstung und Zulassung eines bemannten fliegenden Erprobungsträgers Referenznummer der Bekanntmachung: Ex post: UniBw M DTEC - LU 077
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Umrüstung und Zulassung eines bemannten fliegenden Erprobungsträgers
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Umrüstung und Permit-to-fly-Zulassung eines bemannten fliegenden Erprobungsträgers, welcher unter einer vorläufigen Verkehrszulassung betrieben und zur Flugerprobung der im Rahmen von ELAPSED entwickelten Komponenten sowie für weitere Forschungstätigkeiten im Rahmen der Flugmechanik und Flugregelung verwendet werden kann, nebst der Bereitstellung von Infrastruktur und qualifiziertem Personal (Flugversuchspiloten und -ingeniueren/-copiloten) für die Flugversuchskampagne. Zu diesem Zweck muss vom Auftragnehmer ein geeignetes Flugfeld innerhalb Europas, bestenfalls auf deutschem Hoheitsgebiet, bereitgestellt werden, dessen Start- und Landebahn mit den Anforderungen aus der vorläufigen Verkehrszulassung kompatibel ist. Das Flugfeld sollte sich in einem Umkreis von 600 km Luftlinie um den Standort der UniBw M befinden.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Lastenheft.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen "Hochschule der Bundeswehr München" gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten der Bundeswehr, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.
Der gegenständliche Auftrag steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vom Auftraggeber derzeit durchgeführten Projekt ELAPSED. Das Projekt ELAPSED ist ein ganzheitlicher, interdisziplinärer Ansatz zur Entwicklung und Bewertung von elektrischen Antriebsträngen für Flugzeuge: Von der Energiebereitstellung (Batterie bzw. Brennstoffzelle) über die Antriebstechnik (Elektromotor und Leistungselektronik) bis zum Propulsor und den zugehörigen Teilaspekten Thermal- und Wärmemanagement, EMV und Regelung soll das komplexe Gesamtsystem entwickelt und getestet werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf dem nachhaltigen, effizienten und sicheren Betrieb zukünftiger Luftfahrtanwendungen. Neben der Entwicklung eines Antriebsstranges für eine spezielle Luftfahrtapplikation liegt der Fokus dieses Projektes auch auf der digitalen Vernetzung der entsprechenden Laboratorien, um die aus einzelnen Laboren für die entsprechenden Fachgebiete bestehende Infrastruktur beim Auftraggeber auf ein virtuelles Gesamtlabor für elektrische Luftfahrtantriebe zu erweitern.
Ziel dieses Auftrags ist es, im Rahmen dieser Beauftragung einen fliegenden Erprobungsträger zur Verfügung zu haben, welcher unter einer vorläufigen Verkehrszulassung betrieben und zur Flugerprobung der im Rahmen von ELAPSED entwickelten Komponenten sowie für weitere Forschungstätigkeiten im Rahmen der Flugmechanik und Flugregelung verwendet werden kann.
Zu diesem Zweck muss vom Auftragnehmer ein geeignetes Flugfeld innerhalb Europas, bestenfalls auf deutschem Hoheitsgebiet, bereitgestellt werden, dessen Start- und Landebahn mit den Anforderungen aus der vorläufigen Verkehrszulassung kompatibel ist. Das Flugfeld sollte sich in einem Umkreis von 600 km Luftlinie um den Standort der UniBw M befinden.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Lastenheft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die UniBw M vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert die UniBw M interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser Bekanntmachung maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft die UniBw M die Eignung der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß Ziffer III.1) der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Im zweiten Schritt fordert die UniBw M alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen dazu auf, ein Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird die UniBw M die Bieter zur Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt die UniBw M mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge. Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Entwurf der Angebotsaufforderung.
2) Die UniBw M behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten und gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.
3) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
4) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
5) Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behalten sich die Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung und einen Vertragsentwurf zur Verfügung stellt.
8) Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6YCT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen.