Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von HPE Servern Referenznummer der Bekanntmachung: 004 728.000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.versorgungskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von HPE Servern
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von HPE Servern für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Bayerische Versorgungskammer Arabellastraße 33 81925 München, Bayerische Versorgungskammer Arabellastr. 27 81925 München, Bayerische Versorgungskammer Stuttgarter Str. 2 80807 München
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von HPE Servern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolbermoor
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.acp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform.
Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4K6YFC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.versorgungskammer.de