Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Alling Referenznummer der Bekanntmachung: SL09 - Alling
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alling
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]41
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Alling
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Alling
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 538.800 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Alling.Die Lieferung gliedert sich in:- Straßenbeleuchtung ca. 114.400 kWh/a- leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 103.900 kWh/a- restliche Anlagen ca. 320.500 kWh/a.Es wird ein Stromliefervertrag inkl. Netznutzung (integrierte Abrechnung) geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.