Unterhalts- , Grund- und Glasreinigung für das Bayerische Landesamt für Schule Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-4/8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- , Grund- und Glasreinigung für das Bayerische Landesamt für Schule
Unterhalts- , Grund- und Glasreinigung für das Bayerische
Landesamt für Schule
Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR) inkl. Stellung von Verbrauchsmaterialien (VM)
91710 Gunzenhausen
siehe Leistungsbeschreibung UR u. GR sowie VM
Zuschlagskriterien Los 1: Wirtschaftlichstes Angebot: UfAB 2018: Erweiterte Richtwertmethode
Schwankung (%): 10 Entscheidungskriterium: 1. Leistung (Produktivstunden); 2. Preis; 3. Los
Der Auftrag beinhaltet Leistungen, die nur auf Abruf beauftragt werden. Hierzu zählen die Unterhaltsreinigung des Objekt 2 (ab 01.08.2024) sowie die gesamte Grundreinigung aller Objekte 1 bis 4.
Glasreinigung (GLR)
siehe Leistungsbeschreibung GLR
Los 2: Wirtschaftlichstes Angebot: UfAB 2018: Erweiterte Richtwertmethode
Schwankung (%): 10 Entscheidungskriterium: 1. Preis; 2. Leistung (Produktivstunden); 3. Los
Der Auftrag beinhaltet Leistungen, die nur auf Abruf beauftragt werden. Hierzu zählt die Glasreinigung der Objekte 2 und 4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR) inkl. Stellung von Verbrauchsmaterialien (VM)
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung (GLR)
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber / Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern / Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber / Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber / Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.