Unterhaltsreinigung Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021S4000009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwg.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), beabsichtigt die Unterhaltsreinigung für ihre Gebäude in Veitshöchheim, Thüngersheim, Würzburg und Bamberg neu vergeben.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 5 Jahre.
Bei den zu reinigenden Gebäuden handelt es sich unter anderem um Büro-, Schul-, Labor- und Sozialgebäude, um Werkstätten und eine Mensa, aber auch um Gebäude mit z.B. Bienenzucht, die besondere Anforderungen stellen. Ausführliche Informationen zu den Besonderheiten sind der Objektbeschreibung in der Kalkulationsdatei zu entnehmen.
Aufgrund der Besonderheiten vor Ort, sucht der Auftraggeber besonders zuverlässige und fachkundige Unternehmen!
Die Grundreinigungsfläche beläuft sich auf rund 15.000m². In der Kalkulationsdatei sind der Vollständigkeit halber alle Räumlichkeiten der LWG-Gebäude aufgeführt. Hierzu gehören auch solche, die nicht Teil des zu vergebenden Auftrags sind, diese sind gekennzeichnet durch ein „x“.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Kalkulationsdatei, den Leistungskriterien sowie dem Vertrag zu entnehmen.
Veitshöchheim
Unterhaltsreinigung, Sonderarbeiten und Regieleistungen
Die gesamte Gebäudereinigung wird in zwei Fachlose unterteilt. Bei der Unterhaltsreinigung handelt es sich um ein Fachlos, welches dem 80%-Kontigent zugeordnet wird. Die Glas- und Rahmenreinigung wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Ort: Unterpleichfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97294
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Hinweis zu BIETERFRAGEN:
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem 23.12.2021 und dem 11.01.2022 keine Bieterfragen beantwortet werden.
Sie können mögliche aufkommende Fragen in dieser Zeit selbstverständlich stellen und erhalten zeitnah nach dem 11.01.2022 umgehend Beantwortung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.