Landkreis Main-Spessart - Neubau Schulcampus Marktheidenfeld
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.main-spessart.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gk-projektmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Main-Spessart - Neubau Schulcampus Marktheidenfeld
Der Landkreis Main-Spessart plant in Marktheidenfeld den Neubau eines Schulcampus bestehend aus Realschule und Gymnasium. Der Neubau
erfolgt am Standort der bereits existierenden Schulen. Die Gesamtkonzeption des Schulstandortes Marktheidenfeld folgt dem Grundsatzbeschluss des Kreistages des Landkreis Main-Spessart vom 20. April 2020, in welchem die Variante 3 aus einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie gewählt wurde. Diese sieht vor die Realschule und das Gymnasium grundsätzlich in baulich separierten Gebäudekomplexen unter Einbeziehung eines
bestehenden Mensagebäudes zu realisieren. Der Neubau einer 3-fach Sporthalle ist vom Standort Schulcampus ausgelagert und wird in einem
separatem Verfahren auf dem benachbarten Sportcampus realisiert – die Sporthalle ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Der Schulstandort befindet sich an der Oberländerstraße und Sudetenstraße/Montfortstraße in 97828 Marktheidenfeld. Das Areal ist verkehrstechnisch grundsätzlich über einen Haupt-Verkehrs-Ring erschlossen - Karbacher Straße (nordwestlich), Äußeren Ring (nordöstlich), Baumhofstraße (südöstlich) sowie Ringstraße (südwestlich). Eine durchgeführte Machbarkeitsstudie sieht einen Neubau der Realschule und Gymnasium auf dem bestehenden Schulstandort vor. Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und im Besonderen mit den Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
• die pädagogischen Konzepte sollen in die Architektur mit einfließen
• eine clevere Raumaufteilung, die verschiedenen Anforderungen gerecht wird
• Lernraum soll zum Lebensraum werden
• Schulhäuser, die auch Jahrzehnte später noch funktionieren
• Schulgebäude, die auch Jahrzehnte später noch ökonomisch betrieben werden können
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt sind Architekt-/ innen in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt/innen.
Die Federführung für die Arbeitsgemeinschaft liegt bei den Architekt-/innen. Die Landschaftsarchitekt/innen müssen erst mit Abgabe der Verfassererklärung benannt werden. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Zugelassen sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in (für die Gebäudeplanung) bzw. Landschaftsarchitekt-/ in (für die Freianlagenplanung) befugt sind. Stadtplaner-/innen und Innenarchitekt-/innen sind nur als Mitverfasser
in Bewerbergemeinschaft mit Architekt-/innen und Landschaftsarchitekt-/innen zugelassen. Weitere Fachplaner können als Fachberater hinzugezogen werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt-/ in bzw. Landschaftsarchitekt-/in, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied (je Objektplanung) die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Die Anforderungen an die Bewerbergemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren
Büros hingewiesen. Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
2. Bewerbungsunterlagen
Für das Bewerbungsverfahren ist ein einheitliches Bewerbungsformblatt einzureichen.
Um sich im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Teilnehmenden einen Nachweis über ihre
Berufszulassung, eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ein Referenzprojekt nachweisen.
Eine Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB als Anlage des Bewerbungsformblattes ist von den
Teilnehmenden auszufüllen und zu unterschreiben. Das Bewerbungsformblatt kann den Teilnahmeunterlagen entnommen werden.
Architekt-/ innen in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt/innen
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
• termingemäß eingegangen und rechtskräftig unterschrieben sind.
• den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss
führt, werden nicht festgesetzt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen,
insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten sind zu protokollieren.
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten die
folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar/alle Kriterien sind gleichrangig):
■ Leitidee / städtebauliche Einbindung
■ Gestalterische Qualität
■ Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen (Raumakustik,...)
■ Wirtschaftlichkeit / Kennzahlen aus NF, BGF, BRI, Fassadenhüllfläche
■ Qualität der Freiraumgestaltung mit Einbindung in die Umgebung
und verkehrliche Anbindung
■ Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen/Bauablauf/laufender Schulbetrieb
■ Ökologie (Nachhaltigkeit, graue Energie, Regenerative Energien) und Ökonomie (Energiekosten, Lebenszykluskosten)
Es wird eine Wettbewerbssumme von 255.000,-€ netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird auf die Preisträger sowie als Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistung einschließlich Modell aufgeteilt.
Die Auszahlung erfolgt nur bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten
Wettbewerbsleistungen. Der Anteil von 115.000,00 € netto folgendermaßen auf die Preise verteilt:
1. Preis: 47.000,00 € (netto)
2. Preis: 30.000,00 € (netto)
3. Preis: 18.000,00 € (netto)
Anerkennungen: 2 x 10.000,00 € (netto)
Der Anteil von 140.000,00 € netto der Aufwandsentschädigung beträgt bei 20 Teilnehmenden jeweils 7.000, 00 € netto.
Bei geringerer Teilnehmeranzahl wird die Gesamtsumme anteilig entsprechend neu aufgeteilt.
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Bei der Auszahlung an ausländische Preistragenden wird die Mehrwertsteuer von 19 Prozent vom Auslober einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preistragenden wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
wie IV.3.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preistragenden mit
den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinnenden und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preistragenden oder gleich mit allen Preistragenden zu verhandeln.
Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume für die beiden Schulen Gymnasium und Realschule gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 § 34 und
- Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 § 39
- Es ist vorgesehen, vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse die Beauftragung aller Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 9
stufenweise zu vergeben. Die Beauftragung und Realisierung ist in Zeit und Umfang von der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung sowie mit weiteren Leistungen / Stufen besteht nicht.
Besondere Leistungen werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht abverlangt.
Verhandlungsverfahren
Der Auslober wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung ( § 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren
und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:
Die Bietenden/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Es sind mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle
eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient).
- Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bietenden /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bietenden /der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2022 ersichtlich ist.
Ziel ist es, denjenigen Bietenden zu beauftragen, der alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Zuschlagskriterien
Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
Platzierung im Planungswettbewerb 60%
davon 1. Preis 100% / 2. Preis 60%/ 3. Preis 20%.
Stellungnahme zu den Hinweise des
Preisgerichtsprotokolls 15%
Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 10%
Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement
des Unternehmens 5%
Honorarangebot 10%
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird die Verwaltung auf Grundlage der Bewertung durch die Beurteilungskommission eine Beschlussvorlage mit einer Vergabeempfehlung an das politische Gremium erstellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland