Beschaffung eines Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines klinikweiten Patientenportals. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 2 (Patientenportale; §19 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen KHZG-Digitalisierungsprogramms umgesetzt.
Universitätsklinikum Regensburg
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines klinikweiten Patientenportals. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 2 (Patientenportale; §19 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen KHZG-Digitalisierungsprogramms umgesetzt.
Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die schrittweise Einrichtung eines flächendeckenden Patientenportals für ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement für die Kliniken sowie für die Patienten am UKR. Mit der Etablierung des Patientenportals soll eine Reduktion der bisherigen Kommunikations- und Administrationsaufwände für Patienten sowie Mitarbeiter und damit eine Verbesserung im Informationsaustausch erreicht werden.
Die aktuellen Prozesse und Abläufe in der Kommunikation mit Patienten, die Koordination vor einem Aufenthalt und die zusätzlich anfallenden administrativen Aufwendungen sind personalintensiv, eine Herausforderung für die Mitarbeitenden und eine zusätzliche Belastung für alle Beteiligten. Sowohl für Patienten als auch für die Klinik ist es ein wichtiger Mehrwert, behandlungsrelevante Dokumente der Klinik vorab bereitstellen zu können. Aktuell können Patienten relevante Verträge und Aufklärungsbögen erst zu Beginn des klinischen Aufenthaltes innerhalb der Klinik ausfüllen. Des Weiteren können sowohl vor, während und nach dem Aufenthalt Doppeldokumentationen und unnötige Wartezeiten entstehen, verursacht durch ineffiziente Informationsstrukturen und fehlende digitale Möglichkeiten zur Kommunikation zwischen Patienten und Klinik.
Das vorliegende Vorhaben hat als Ziel, für die Kliniken ein patientenorientiertes Portal einzuführen, welches zur Terminierung, Information, Anamnese, Aufklärung sowie zum digitalen Informationsaustausch von relevanten Pflege- und Behandlungsunterlagen zwischen allen
beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann. Durch die Implementierung eines Patientenportals und die damit verbundene Integration eines Online-Terminmanagements soll bis 2024 eine sektorenübergreifende Digitalisierung erfolgen, insbesondere der Bereiche Aufnahmemanagement
und Behandlungsmanagement. In Bezug auf das Entlassmanagement und den damit verbundenen Informations- und Datenaustausch mit Nachversorgern wurde bereits die Lösung „Pflegeplatzmanager“ am UKR im Rahmen eines vorangegangenen Projektes gesamtheitlich
integriert. Damit wird unter anderem die Einbindung von Nachversorgern, die nicht an die Telematikinfrastruktur (nachfolgend "TI") angebunden sind, wie zum Beispiel ambulante Pflegedienste oder auch Pflegeheime, ermöglicht. Im Zuge der Einführung eines Patientenportals
am UKR ist der Pflegeplatzmanager gemäß den Vorgaben des KHZG zu integrieren, sodass alle MUSS-Kriterien nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV – Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement erfüllt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.; Eigenerklärung Russlandsanktionen
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Vorlage Jahresabschlüsse;
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Regensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahme-antrags, in dem Ge-heimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).