Upgrade und Erweiterung der beiden Pure Storage FA//C40R3 Systeme
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade und Erweiterung der beiden Pure Storage FA//C40R3 Systeme
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die beiden bestehenden Pure Storage FlashArray C40R3, die in getrennten Serverräumen betrieben werden und im Cluster laufen, zu erweitern. Das Support-Ende sowie die Non-Return-Option (NRSSD) der bestehenden Pure Storage FA//C40R3 Systeme ist Oktober 2025.
Universitätsklinikum Regensburg
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die beiden bestehenden Pure Storage FlashArray C40R3, die in getrennten Serverräumen betrieben werden und im Cluster laufen, zu erweitern. Das Support-Ende sowie die Non-Return-Option (NRSSD) der bestehenden Pure Storage FA//C40R3 Systeme ist Oktober 2025.
Die bestehenden Pure Storage FA//C40R3 Systeme werden als Storage für zentrale File-Services und Nutzdaten (inkl. medizinische Bilddaten (DICOM und Non-DICOM)) verwendet, was auch das zukünftige Nutzungsszenario nach dem Controllerupgrade und Erweiterung sein wird.
Das Ziel des Beschaffungsvorhabens ist:
1. Controllerupgrade der beiden Pure Storage FA//C40R3 Systeme auf zwei Pure Storage FA//C60R3 Systeme (inkl. Silver-Support bis einschließlich 10/2025 für beide Controllerupgrades)
2. Erweiterung 1: jeweils ein weiteres Datapack 247TB (10x 24,7TB DFM) für beide Systeme im Chassis (inkl. Silver-Support und FA-NRSSD bis einschließlich 10/2025 für beide DataPack)
3. Erweiterung 2: jeweils ein Erweiterungsshelf und jeweils ein weiteres Datapack 345TB (14x 24,7TB DFM) für beide Systeme (inkl. Silver-Support und FA-NRSSD bis einschließlich 10/2025 für beide Erweiterungsshelfs und beide DataPack)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.; Eigenerklärung Russlandsanktionen
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Vorlage Jahresabschlüsse;
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Regensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahme-antrags, in dem Ge-heimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).