TNW_Stadt Freystadt - Ausbau Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 85/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freystadt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92342
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://freystadt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Freystadt - Ausbau Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen - Ingenieurleistungen
Die Stadt Freystadt plant den Ausbau der Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen der Kläranlagen aus den Ortsteilen Schmellnricht, Forchheim sowie Möning.
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Vergeben werden sollen diesbezüglich die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (für die Mischwasserbehandlungsanlage) sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 (für die Kläranlage Freystadt und die jeweiligen Anschlüsse) für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3 zum einen für die Kläranlage Freystadt inkl. Mischwasserbehandlung sowie die Rohrleitungen für die Anschlüsse an die übrigen Kläranlagen inkl. Pumpwerke. Ferner werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2 für die Verfahrenstechnik (Anlagengruppe 7) sowie Starkstromtechnik (Anlagengruppe 4) sowie Automation für die Kläranlage (Anlagengruppe 8) vergeben. Weiter werden hierfür folgende Besondere Leistungen vergeben: Unterstützung bei der Einholung von Angeboten für Vermessung und Bodengutachten, Mitwirkung erforderliche Genehmigungen und Gestattungen Querung Main-Donau-Kanal, Örtliche Bauüberwachung für die einzelnen IBW, Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln gemäß Ziffer 11 der ZVB-Ing und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Darüber hinaus werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1 für die einzelnen Objekte sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben. Die Tragwerksplanerleistungen für die Mischwasserbehandlung werden nur optional beauftragt, da die Notwendigkeit von der konkreten Art der Ausführung des Regenüberlaufbeckens abhängig ist.
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Ferner werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI, Teil 3 Abschnitt 2 für die Kläranlage Freystadt beauftragt. Hierfür wird ebenfalls die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Stadtgebiet Freystadt 92342 Freystadt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Freystadt plant den Ausbau der Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen der Kläranlagen aus den Ortsteilen Schmellnricht, Forchheim sowie Möning. Eine Alternativenuntersuchung wurde durchgeführt, diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Variante A6 soll umgesetzt werden.
Bei der Kläranlage Freystadt handelt es sich um eine mechanisch-biologische Kläranlage (Belebungsanlage mit getrennter Schlammbehandlung) mit weitergehender Reinigung. Die aktuelle Ausbaugröße liegt bei 8.000 EW. Die Kläranlage soll auf 14.000 EW ausgebaut werden. Zudem ist die Mischwasserbehandlungsanlage aktuell bereits zu 100 % ausgelastet. Maßnahmen an der Mischwasserbehandlungsanlage sind daher ebenfalls vorzunehmen. Ein Regenüberlaufbecken mit etwa 1.000 m³ ist zu errichten. Die Kläranlagen Forchheim, Schmellnricht sowie Möning sind an die Kläranlage Freystadt anzuschließen. Die Abwässer aus diesen Kläranlagen sind nach Freystadt überzuleiten. Zudem sind die Unterlagen für das wasserrechtliche Verfahren für die Anträge auf Einleitungserlaubnis in die Gewässer zu erstellen, wofür das zu findende Büro ebenfalls zuständig ist. Diese Leistungen sind in den Grundleistungen enthalten. Zwischen der Kläranlage Forchheim und der Kläranlage Freystadt liegt der Main-Donau-Kanal. Die Druckleitung von Forchheim, an die auch die Kläranlage Schmellnricht angeschlossen werden soll, muss daher den Main-Donau-Kanal queren. Für die Querung des Main-Donau-Kanals ist zum einen ein Gestattungsvertrag abzuschließen sowie erforderliche Genehmigungen einzuholen. Weiterhin werden auch, abhängig von der Streckenführung, wohl auch Kreis- bzw. Staatsstraßen gequert. Die hierfür notwendigen Besonderen Leistungen sollen als Pauschale angeboten werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit knapp 10 Mio. EUR netto (KG 200-600) angesetzt. Eine Kostenaufstellung (ohne Mischwasserbehandlungsanlage) ist im Strukturkonzept aufgelistet.
Eine Förderung nach RZWas 2021 ist angestrebt. Der Förderantrag ist hier so zügig wie möglich zu stellen. Um die Fördermöglichkeiten der derzeit gültigen RZWas in Anspruch zu nehmen, muss bis Ende 2024 der Förderbescheid und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb einer Frist von 4 Jahren beauftragt, umgesetzt und abgerechnet werden. Um eine Überleitung sämtlicher Abwässer in die Kläranlage Freystadt zu ermöglichen, ist es erforderlich, zunächst die Maßnahmen an der Kläranlage Freystadt durchzuführen. Ein realistischer Baubeginn wird hier ab dem 3. Quartal 2024 gesehen. Hierfür wird eine Bauzeit von ca. 1,5 Jahren veranschlagt; damit wäre eine Fertigstellung der Kläranlage Freystadt im 2. Quartal 2026 vorgehen. Die Leitungen und Pumpwerke haben eine geringere Bauzeit, pro aufzulassender Kläranlage wird mit einer Bauzeit von ca. einem halben Jahr gerechnet. Die Leitungen und Pumpwerke können zum Teil parallel, bis zu einem gewissen Grad aber auch gestaffelt errichtet werden, wenn es zur Abwicklung bzw. Durchführung sinnvoll ist. Hier wird ein sinnvoller Baubeginn ab dem 3. Quartal 2025 gesehen. Im 4. Quartal 2026 ist eine Fertigstellung der Leitungen und Pumpwerke anvisiert; die Maßnahmen müssen innerhalb von 4 Jahren ab Förderbescheid beauftragt, umgesetzt und abgerechnet sein. Die Anschlüsse der an die Kläranlagen Schmellnricht und Forchheim angeschlossenen Ortsteile ist zu priorisieren, da die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Möning noch am längsten läuft. Optimierungsmaßnahmen und Ausführungen zum weiteren Vorgehen können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Strukturkonzept entnommen werden, auf welches explizit verwiesen wird.
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Vergeben werden sollen diesbezüglich die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (für die Mischwasserbehandlungsanlage) sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 (für die Kläranlage Freystadt und die jeweiligen Anschlüsse) für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3 zum einen für die Kläranlage Freystadt inkl. Mischwasserbehandlung sowie die Rohrleitungen für die Anschlüsse an die übrigen Kläranlagen inkl. Pumpwerke. Ferner werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2 für die Verfahrenstechnik (Anlagengruppe 7) sowie Starkstromtechnik (Anlagengruppe 4) sowie Automation für die Kläranlage (Anlagengruppe 8) vergeben. Weiter werden hierfür folgende Besondere Leistungen vergeben: Unterstützung bei der Einholung von Angeboten für Vermessung und Bodengutachten, Mitwirkung erforderliche Genehmigungen und Gestattungen Querung Main-Donau-Kanal, Örtliche Bauüberwachung für die einzelnen IBW, Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln gemäß Ziffer 11 der ZVB-Ing und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Darüber hinaus werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1 für die einzelnen Objekte sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben. Die Tragwerksplanerleistungen für die Mischwasserbehandlung werden nur optional beauftragt, da die Notwendigkeit von der konkreten Art der Ausführung des Regenüberlaufbeckens abhängig ist.
Ferner werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI, Teil 3 Abschnitt 2 für die Kläranlage Freystadt beauftragt. Hierfür wird ebenfalls die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 8 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
4 Punkte: ab 7 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
3 Punkte: ab 6 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
2 Punkte: ab 5 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
1 Punkt: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 Nr. 2 HOAI - "Kläranlagen", Pumpwerke, Druckleitungen (Sanierung, Neubau)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Die Gesamtschau orientiert sich an den eingereichten Referenzen. Diese werden nach den Aspekten der unten aufgeführten sehr guten Vergleichbarkeit beurteilt. Je mehr sehr gut vergleichbare Aspekte erfüllt sind, desto besser ist das Referenzportfolio insgesamt. Eine volle Punktzahl von 5 Punkten kann (nach oben hin begrenzt) erreicht werden, wenn jeder Aspekt der sehr guten Vergleichbarkeit bereits 3 mal vorhanden ist. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
* Anzahl der Referenzen
* Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Kläranlagen (sehr gut vergleichbar)
- Druckleitungen (sehr gut vergleichbar)
- Pumpwerke (sehr gut vergleichbar)
- Mischwasserbehandlungsanlagen (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (gut vergleichbar)
- Neubau bzw. Ertüchtigung, die einem Neubau gleichkommt (sehr gut vergleichbar)
- Umbaumaßnahmen an Bestandsobjekten (gut vergleichbar)
- Verfahrenstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht (sehr gut vergleichbar)
- Starkstromtechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht (sehr gut vergleichbar)
- Automationstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht (sehr gut vergleichbar)
- Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht (sehr gut vergleichbar)
- Freianlagenplanung ebenfalls erbracht (sehr gut vergleichbar)
- Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar)
* Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
* Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-600) von ca. 3 Mio. EUR netto für die Kläranlage, 1,6 Mio. EUR für den größten Anschluss sowie 2,5 Mio. EUR für die Mischwasserbehandlungsanlage. Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr für eine Kläranlage oder sonstiges Bauwerk der Abwasserentsorgung, von 1 Mio. EUR netto oder mehr für Druckleitungen oder von 1,8 Mio. EUR oder mehr für Mischwasserbehandlungsanlagen aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 1, 2, 3 und 4
Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 3: Lph. 8 und 9
Planungsbeginn unmittelbar im Anschluss an Beauftragung der Ingenieurleistungen.
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Zügige Erstellung Förderantrag -> keine Frist zur Einreichung des Förderantrags, jedoch Auslaufen der RZWas 2021 Ende 2024. Bis dahin muss der Antrag somit spätestens eingereicht und bescheinigt sein.
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Baubeginn voraussichtlich 2024.
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Die Fertigstellung des Vorhabens ist wegen der Förderung bis Ende 2028 zwingend notwendig.
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Ein Strukturkonzept sowie ein Übersichtsplan der Kläranlage Freystadt werden den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Sofern weitere Bestandspläne gewünscht sind, können diese auf gesondertes Verlangen übermittelt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Gesamtumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 Nr. 2 HOAI - "Kläranlagen", Pumpwerke, Druckleitungen (Sanierung, Neubau) der letzten 8 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Kläranlagen, Druckleitungen, Pumpwerke, Mischwasserbehandlungsanlagen, Sonstige Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, Neubau bzw. Ertüchtigung, die einem Neubau gleichkommt, Umbaumaßnahmen an Bestandsobjekten, Verfahrenstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht, Starkstromtechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht, Automationstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht, Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht, Freianlagenplanung ebenfalls erbracht, Bauen im lfd. Betrieb
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten)
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-600) von ca. 3 Mio. EUR netto für die Kläranlage, 1,6 Mio. EUR für den größten Anschluss sowie 2,5 Mio. EUR für die Mischwasserbehandlungsanlage. Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr für eine Kläranlage oder sonstiges Bauwerk der Abwasserentsorgung, von 1 Mio. EUR netto oder mehr für Druckleitungen oder von 1,8 Mio. EUR oder mehr für Mischwasserbehandlungsanlagen aufweisen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRVE4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.