Beschaffung von Projektmanagementleistungen für eine Fachoberschule und Sporthallen auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_Markt_Indersdorf_PML_PRJ-2021-0082_Los_1; EOM_Markt_Indersdorf_PML_PRJ-2021-0099_Los_2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Projektmanagementleistungen für eine Fachoberschule und Sporthallen auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf
Projektmanagementleistungen (Projektstufen 1 bis 5, stufenweise) für den Neubau einer Fachoberschule (Los 1) und den Neubau einer Einfachsporthalle sowie Sanierung der Bestandssporthalle (Los 2) auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf.
Fachoberschule
Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule Marienplatz 7 85229 Markt Indersdorf
Das Areal des Schulstandortes des Erzbischöflichen Vinzenz von Paul Realschule in Markt Indersdorf umfasst mehrere Gebäudekomplexe aus unterschiedlichen Epochen. Die Bereiche der ehemaligen Klosteranlage am Marienplatz sind seit 2008 bis 2021 in insgesamt vier (4) Bauabschnitten einer Generalinstandsetzung unterzogen worden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und teilweise Projektleitungsleistungen) nach den Projektstufen 1 bis 5 (im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5) für den Neubau einer Fachoberschule auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), stufenweise, es sei denn, soweit einzelne Inhalte dieser Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und / oder aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll ausgenommen werden.
Die Projektsteuerungsleistungen umfassen die Vorbereitungs-, Planungs-, Bau- und Projektabschlussphase. Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Projektmanagementvertrag [Anlage 906_Los 1_Los 2] und aus der Grundlage von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5.
Die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und Projektleitungsleistungen) werden je Los mit allen Grundleistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Projektmanagementleistungen werden stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
Der Bewerber hat je Los mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen [Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen) im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, Projektstufen 1 bis 5] anzugeben.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Projektstufe 1 nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist und die Projektstufe 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte (je Los) angeben, mit denen er jeweils mindestens einen (1) Punkt erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen), jeweils Projektstufen 1 bis 5] wie folgt:
Auftragswert (netto)
[vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen) jeweils Projektstufen 1 bis 5]
Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können für die maximal vier (4) Referenzprojekte bis zu
maximal 24 Punkte (4 x 6 = 24) erzielt werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für Los 1 und Los 2 zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt verwenden für beide Lose.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenz sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber-/Bietergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die oben enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die in diesen Bewerbungsbedingungen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerber-/Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft, die sich die Eignung leihen, haben die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Sporthallen
Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule Marienplatz 7 85229 Markt Indersdorf
Es besteht ein Bedarf an weiteren Turnhallenflächen für die Realschule einerseits und für die Schüler der Fachoberschule andererseits. Es finden bereits Sportunterrichtsstunden in externen Turnhallen (z.B. in Röhrmoos) statt. Momentan besitzt die Erzbi-schöfliche Vinzenz von Paul Realschule eine Doppelturnhalle aus 1992 und eine Gymnastikhalle aus 1980.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und Projektleitungsleistungen) nach den Projektstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9, Jahrgang 2020) für den Neubau einer Einfachsporthalle und die Sanierung der Bestandssporthalle (Doppelturnhalle aus 1992) auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), stufenweise, es sei denn, soweit einzelne Inhalte dieser Handlungsbereiche in der Leistungsbe-schreibung und / oder aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll ausgenommen werden.
Die Projektsteuerungsleistungen umfassen die Vorbereitungs-, Planungs-, Bau- und Projektabschlussphase. Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Projektmanagementvertrag [Anlage 906_Los 1_Los 2] und aus der Grundlage von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5.
Die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und Projektleitungsleistungen) werden je Los mit allen Grundleistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Projektmanagementleistungen werden stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
Der Bewerber hat je Los mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen [Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen) im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, Projektstufen 1 bis 5] anzugeben.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Projektstufe 1 nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist und die Projektstufe 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte (je Los) angeben, mit denen er jeweils mindestens einen (1) Punkt erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen), jeweils Projektstufen 1 bis 5] wie folgt:
Auftragswert (netto)
[vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen) jeweils Projektstufen 1 bis 5]
Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können für die maximal vier (4) Referenzprojekte bis zu
maximal 24 Punkte (4 x 6 = 24) erzielt werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für Los 1 und Los 2 zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt verwenden für beide Lose.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenz sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber-/Bietergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die oben enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die in diesen Bewerbungsbedingungen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerber-/Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft, die sich die Eignung leihen, haben die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bewerber hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs-oder Handelsregister - nicht älter als sechs (6) Monate - nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Der Bewerber hat den Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektmanagementleistungen) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
- 335.000,- EUR (netto) für Los 1;
- 267.000,- EUR (netto) für Los 2;
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektmanagementleistungen) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektmanagementleistungen) der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalent (VZÄ) und die Zahl der Führungskräfte in VZÄ des Bewerbers, jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens fünf (5) VZÄ (Beschäftigten / Führungskräften) (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräfte der Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder zu addieren; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag sind je Los mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen [Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen) im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, Projektstufen 1 bis 5] in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung [Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen) im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, Projektstufen 1 bis 5, einschließlich einer Beschreibung welche Leistungen in den Projektstufen 1 bis 5 durch den Referenznehmer ausgeführt worden sind];
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen), jeweils Projektstufen 1 bis 5);
- des Erbringungszeitraums (Beginn der Projektstufe 1 nicht vor dem 01.01.2016 und Abschluss der Projektstufe 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für Los 1 und Los 2 zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt verwenden für beide Lose.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Projektstufe 1 nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist und die Projektstufe 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar des Unternehmens in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) in Los 1 / [Betrag gelöscht] EUR in Los 2 in mindestens zwei (2) Referenzprojekten [Mindestanforderungen].
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nur diejenigen Referenzprojekte, die die Anforderungen erfüllen, werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) und maximal vier (4) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber-/Bietergemeinschaft zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" (Los 1_Los 2) zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Projektmanagementvertrag [Anlage 906_Los 1_Los 2] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
3. Datenschutz
3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
4. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
5. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AR854
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.