Gestaltungsplanung der Grünverbindung/-verflechtung in Ost/West-Richtung, Neutraubling
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 155-443227)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-neutraubling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltungsplanung der Grünverbindung/-verflechtung in Ost/West-Richtung, Neutraubling
Die Stadt Neutraubling beabsichtigt eine weitere Grünvernetzung in der Stadtmitte.
Ziele:
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Anpassung an Klimawandel - Entsiegelung von Flächen und Schaffung von mehr Grün im öffentlichen Raum; ggf. kann die Planung an das
Schwammstadt- Modell angeknüpft werden
- Verbesserung der Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr, Reduzierung der Kfz-Dominanz im ruhenden und fließenden Verkehr
- Verbesserung der Querungsmöglichkeiten entlang der Verflechtungsachse, Abbau deren Barrierewirkung
Planungsleistungen:
- Bestandsaufnahmen, ergänzend zu den vorhandenen Unterlagen, etwa: öffentliche Parkplätze, Fahrbahnquerschnitte, Einfahrten, Gehwegbreite,
Bäume, Nutzungen, Verkehrsregulierungen, Bushaltestellen
- problemorientierte Bestandsanalyse und -bewertung der vorhandenen Situation
- Gestaltungsplanung mit schriftlicher Erläuterung
- Abstimmung mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, Kalkulationsbasis 4 Termine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPAStaaten
ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt und
Bauingenieur befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU und
den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPAStaaten
ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt und
Bauingenieur befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU und
den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die