Bestellbau ADBV und LDBV in Freyung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000443
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.immobilien.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestellbau ADBV und LDBV in Freyung
Anmietung eines neu zu errichtenden oder umzubauenden Verwaltungsgebäudes für das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) und das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) in Freyung und ggfs. Ankauf nach Ablauf der Mindestmietzeit von 20 Jahren. Im Verwaltungsgebäude sollen das ADBV Freyung und die nach Freyung zu verlagernden Teile des LDBV untergebracht werden. Hierfür erforderlich ist eine Mindestgesamtnutzfläche von 1.556,0 m2 (NUF 1-6 nach DIN 277 Stand 2016), auf der für ca. 70 Beschäftigte insbesondere Büro-, Besprechungs- und Sozialräume, Lager-/ Geräte-, Registratur- und Kopierräume, ein Foyer und ein Kundenzentrum sowie mindestens 62 PKW-Stellplätze und 8 Garagen inkl. E-Ladestellen und Leitungsinfrastrukturvorrichtungen, 8 Fahrradabstellplätze und 5 Motorradstellplätze geschaffen werden.
Das Gebäude inkl. Stellplätze und Garagen muss sich auf einem Flurstück oder auf mehreren, nebeneinander liegenden Flurstücken, unmittelbar angrenzend an eine mindestens mit Kraftfahrzeugen zu befahrende öffentliche Straße sowie innerhalb des im Standortplan farblich gekennzeichneten, ausschließlich möglichen Stadtgebiets von Freyung befinden (Anlage: Standortplan). Zudem ist eine bauliche Einhäusigkeit in Form eines Gebäudeteils (keine Übergänge wie Brücken, Passerellen o.ä.) sowie eine alleinige Nutzung des Gebäudes durch ADBV und LDBV vorzusehen.
PLZ-Bereich 94078
Zwingende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien), bei deren Nichtvorliegen das Angebot ausgeschlossen wird, sind:
- Lage des Grundstücks/Standort: vollständig innerhalb des im Standortplan farblich gekennzeichneten, ausschließlich möglichen Bereichs (s. Anlage „Standortplan“) UND auf einem Flurstück oder auf mehreren, nebeneinander liegenden Flurstücken UND unmittelbar angrenzend an mindestens eine mit Kraftfahrzeugen zu befahrene Straße, auf welcher der öffentliche Verkehr tatsächlich eröffnet ist
- Einhäusigkeit des Gebäudes: bauliche Einhäusigkeit in Form eines Gebäudes (keine Übergänge durch Brücken, Passerellen o.ä.), davon ausgenommen sind Nebengebäude
- alleinige Nutzung des Gebäudes: keine weiteren Mieter,
- Einhaltung der Gesamtnutzfläche von 1.556,0 m2 (NUF 1-6 nach DIN 277 Stand 2016, s. Anlage „Flächenbedarfsplan“)
- Einhaltung der Anzahl von 60 PKW-Stellplätzen (davon 8 Stellplätze mit E-Ladestellen und weitere 18 Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität) und von 2 Behinderten-PKW-Stellplätzen (jeweils mit einer E-Ladestelle) sowie der Anzahl von 8 Fahrradabstellplätzen und 5 Motorradstellplätzen
- Einhaltung der Anzahl von 8 Garagen (jeweils mit einer E-Ladestelle) sowie mit einer Höhe von 2,40 m, einer Breite von 3,20 m und einer Länge von 6,50m
- Einhaltung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 – Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens sowie nach BayBO, ArbStättVO und BayBGG
- Einhaltung des Qualitätsstandards Bronze nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, Systemvariante Bürogebäude (BNB_B), s. „Kriterien-Steckbrief“ unter https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/bewertungssystem/buerogebaeude/ ,
- Herstellung einer Datenanbindung des Gebäudes durch einen Glasfaseranschluss mit mind. 100 Mbit/s symmetrischen Up- und Download sowie Versorgung des kompletten Gebäudes mit dieser Bandbreite
- Festmietlaufzeit von 20 Jahren (zuzüglich zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren für den Freistaat Bayern)
- Ankaufsrecht nach Ablauf der Festmietlaufzeit von 20 Jahren
- Zusicherung der nach Fertigstellung erfolgenden Übergabe zum ausschließlich möglichem 01.10.2026
zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren für den Freistaat Bayern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes.
Erklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Vergleichbare Leistungen sind die Errichtung/ Sanierung ODER die Vermietung von Verwaltungs-/ Bürogebäuden, der Umsatz kann somit sowohl auf Bauleistungen als auch auf Vermietungsleistungen beruhen. Gefordert wird ein Mindestumsatz von 10 Mio. Euro.
Erklärung über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachte Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind NUR die Errichtung/ Sanierung von Verwaltungs-/ Bürogebäuden, erforderlich sind mindestens 3 Referenzen.
Teilnahmebedingungen sind die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: der Nachweis kann durch Abgabe einer Eigenerklärung oder alternativ durch eine direkt abrufbare Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Ferner ist eine Scientology-Schutzerklärung sowie eine Erklärung zum Bezug zu Russland abzugeben.
Zum Nachweis der Teilnahmebedingungen sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen/Mustererklärungen einzureichen:
• Erklärung Bewerbergemeinschaft, soweit zutreffend,
• Eigenerklärung zur Eignung (für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft), sofern nicht präqualifiziert,
• Scientology-Schutzerklärung (für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft)
• Erklärung zum Bezug zu Russland (nur vom Bewerber),
• Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (bei Eignungsleihe) und
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (bei Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Eignung für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe), muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten benennen. Der Bewerber hat bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen geeignet sind und bei diesen keine Ausschlussgründe vorliegen sowie dass ihm die erforderlichen Kapazitäten dieser anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er hat hierzu von den anderen Unternehmen eine Eigenerklärung zur Eignung (sofern nicht präqualifiziert) und eine Scientology-Schutzerklärung abzugeben. Zudem muss der Bewerber im Formblatt „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen angeben und mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung. Der Bewerber hat daher mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ auch eine Haftungserklärung dieser anderen Unternehmen abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausführung von Teilen der Leistung durch andere Unternehmen (Unteraufträge, keine Eignungsleihe!) der Bieter die hierfür vorgesehenen (Teil-)Leistungen / Kapazitäten erst mit seinem indikativen Angebot (nicht mit Teilnahmeantrag) mit dem Formblatt „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu benennen hat.
Erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die Unterauftragnehmer/Nachunternehmen geeignet sind und bei diesen keine Ausschlussgründe vorliegen sowie dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Nachunternehmen zur Verfügung stehen. Er hat hierzu von den Unterauftragnehmern/ Nachunternehmen eine Eigenerklärung (Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Nachunternehmen“) und eine Scientology-Schutzerklärung abzugeben.
Zudem muss der Bieter im Formblatt „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen angeben und mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer/ Nachunternehmen vorlegen.
Unterauftragnehmer/ Nachunternehmen, bei denen (fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die die Eignung nicht erfüllen, hat der Bieter innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu ersetzen, bei nicht fristgerechtem Ersetzen des Unternehmens wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-Es ist zunächst ein sog. indikatives Angebot bis zum 12.01.2023 abzugeben. Es ist vorgesehen, in ein oder auch mehreren Verhandlungsgesprächen über dieses Angebot mit dem jeweiligen Bieter zu verhandeln, wobei die Planungen näher erläutert werden können. Die Bietergespräche sind im Zeitrahmen vom 09.02.2023 bis zum 23.03.2023 geplant. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert ein endgültiges Angebot voraussichtlich bis zum 30.03.2023 abzugeben. Den Zuschlag erhält der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot nach den vom Auftraggeber festgesetzten Zuschlagskriterien (s. II. 5) abgibt. Die Zuschlagserteilung ist für Anfang Juni 2023 geplant.
-Für den Teilnahmeantrag und zum Nachweis der Teilnahmebedingungen als auch für das Angebotsschreiben und die vorzulegenden Unterlagen sind die eingestellten Vordrucke und Mustererklärungen zu verwenden. Die mit dem Angebot eingereichten Unterlagen sind in dem auszufüllenden Angebotsschreiben zu vermerken. Einzureichen ist mit dem Angebot auch ein Letter of Intent, durch den eine Bank erklärt, dass sie beabsichtigt, dem Bieter im Falle des Zuschlags eine selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zu einer Höhe von 700 Tsd. EUR zu übernehmen. Die entsprechende Bürgschaft ist innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Mietvertrags zu übergeben.
Die mit dem Angebotsschreiben vorzulegenden Unterlagen sind im allgemein lesbaren PDF-Format und Pläne zusätzlich im DXF-Format einzureichen, lediglich der Mietvertragsentwurf mit Ankaufsrecht inkl. Anlage 2 (Baubeschreibung) sind im Word-Format mit Änderungsmodus und Anlage 1 (Raumbuch) im Excel-Format mit Änderungsmodus einzureichen.
-Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmietung nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt und bei einer Anmietung des Freistaat Bayern für Verwaltungszwecke keine Optierung zur USt möglich ist
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland