Zimmerer- und Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19-305-04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altusried
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Aussen- und Innenwände als Holzrahmenbau mit Fenster und Laibungen, Holzdecken und Stützen, Dachstuhl mit Sparren und Pfetten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Allgemein:
bei den Holzbauarbeiten wird ein Höchstmaß an die Vorfertigung bzw. Elementierung der Holzbauteile gelegt. Dies bedeutet, dass bereits werkseitig alle Beplankungslagen innenseitig sowie alle Dämm-, Beplankungs-, und Verschalungen auf der Wandaußenseite ausgeführt sind. Bereits vorab sind sämtliche Fenster, Abklebungen, Anschlüsse, Laibungsverkleidungen, etc. … Werkseitig auszuführen.
Alternativen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.