Lieferung und Implementierung eines Präzisions-Massenspektrometriesystems Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Implementierung eines Präzisions-Massenspektrometriesystems
Das zu beschaffende Gerät wird für die Detektion von Substanzen im Spurenbereich und die Entdeckung/Identifizierung von Biomarkern in biologischen und ökologischen Matrices eingesetzt. Zu den Hauptanwendungsbereichen gehören sowohl das Target- als auch das Non-Target-Screening und die Quantifizierung verschiedener kleiner Moleküle in diesen komplexen Matrices. Da die Art und Flüchtigkeit der zu untersuchenden Biomarker nicht bekannt ist, müssen sowohl Gaschromatografie (GC)- als auch Flüssigchromatografie (LC)-Fähigkeiten mit einer hochauflösenden Massenspektrometrie (MS)-Geräteplattform realisiert werden. Das Hauptaugenmerk der Forschung liegt insbesondere auf den "Volatolomen", also den flüchtigen Substanzen, die z.B. aus der Haut oder der Atemluft von Patienten austreten. Daher müssen das MS-System und der Autosampler vollständig mit einer Ionenquelle für die direkte Analyse flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) kompatibel sein, die in einem zweiten Los dieser Ausschreibung erworben werden soll. Um alle möglichen Probenahmestrategien für flüchtige Substanzen abzudecken, muss der GC-Autosampler sowohl Headspace- als auch Festphasenmikroextraktions- (solid-phase microextraction, SPME) und Direktinjektionsmodule für den GC sowie für die Direktinjektion in die VOC-Ionenquelle enthalten. Der GC muss über dieselbe VOC-Ionenquelle mit dem MS verbunden sein, um die Vergleichbarkeit zwischen direkten Probenahmen und GC-Experimenten zu gewährleisten. Neben der "Volatolom"-Forschung wird das HRAMS-System teilweise auch für die Entdeckung von Biomarkern in der Proteomik verwendet werden. Daher muss das MS-System MS/MS-Fähigkeiten aufweisen und mit einer beheizten Elektrospray-Ionisationsquelle (heaeted electrospray ionization, HESI) und einem UHPLC-System ausgestattet sein.
Complete Setup of High Resolution Accurate-Mass (HRAM) Spectrometry system
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt
(GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Lieferung an:
Institute of Environmental Medicine, Helmholtz Zentrum
München, Neusäßer Str. 47, 86156 Augsburg
Lieferleistungen in 2 Losen: LOS 1: Präzisions-Massenspektrometriesystems LOS 2: Aufbau einer Ionisierungsquelle eine Abnahme wird bei beiden Losen gefordert.
für beide Lose: Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
Efre Fördermittel
Ionization source setup
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt
(GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Lieferung an:
Institute of Environmental Medicine, Helmholtz Zentrum
München, Neusäßer Str. 47, 86156 Augsburg
Lieferleistungen in 2 Losen: LOS 1: Präzisions-Massenspektrometriesystems LOS 2: Aufbau einer Ionisierungsquelle eine Abnahme wird bei beiden Losen gefordert.
für beide Lose: Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
Efre Fördermittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Complete Setup of High Resolution Accurate-Mass (HRAM) Spectrometry system
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ionization source setup
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.