Smart City Bamberg/Stadtbau GmbH - das digitale schwarze Brett Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-SC-001/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart City Bamberg/Stadtbau GmbH - das digitale schwarze Brett
Das SmartCity Bamberg Projekt zielt auf die Umsetzung von Digital-Projekten für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg ab. Ein Zielbereich darin sind Quartiersprojekte in der unmittelbaren Wohnumgebung der Bambergerinnen und Bamberger, die von der Stadtbau Bamberg verwaltet werden. Digitale Lösungsansätze sollen das tägliche Leben unterstützen. Die Lösungsansätze sollen aufgebaut und umgesetzt werden damit auch digitale Laien die Angebote verstehen und nutzen.
Das digitale schwarze Brett wird nicht digitalaffine Personen bei der Heranführung an die Nutzung von Digitalangeboten unterstützen. Für alle weiteren Bürgerinnen und Bürger der Quartiere bietet es eine Darstellung von Informationen und Angeboten für das tägliche Leben sowie der Möglichkeit der Vernetzung untereinander.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Softwarekonzept - das digitale schwarze Brett -Phase V1
Ausgeschrieben wird die Erstellung eines Grobkonzepts lt. beiliegender Beschreibung (Phase V1 des Softwarekonzepts).
die Phasen V2 und V3 werden erst nach erfolgreicher Vertragserfüllung sowie Nutzung der Phase V1 umgesetzt.
Die für die Umsetzung des Software-Konzepts benötigte Hardware wird separat beschafft, die beiliegende Hardwareanforderung dient zu Ihrer Information.
nach erfolgreicher Umsetzung Phase 1
Um am Verhandlungsverfahren teilnehmen zu können werden mindestens drei (3) qualifizierte Mitarbeitende sowie mind. eine (1) Referenz benötigt.
Die Nachweise von mind. 3 Mitarbeitern und einer Referenz sind K.O.-Kriterien. Alle Bieter, die dies erfüllen, werden zur Stufe 2 zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
mindestens 3 Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.