Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Objektplanung Hochbau der LPH 1-9 in Verbindung mit Brandschutzplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MART.A.000002.VgV.Obj.2267
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Objektplanung Hochbau der LPH 1-9 in Verbindung mit Brandschutzplanung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen aus dem Bereich der Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021 in Verbindung mit Leistungen der Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17 für die Leistungsphasen LPH 2-9.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 47 Mio. EUR (netto). Davon betragen die KGR 300 ca. 8 Mio. EUR (netto) und die KGR 400 ca. 22 Mio. EUR (netto).
Die Vergütung erfolgt auf Basis der HOAI (Honorarzone III, Mindestsatz) auf Basis vorgegebener, für alle Bewerber gleicher Parameter. Die Details der zu vergebenden Leistungen sowie für die Honorierung können dem bereitgestellten Vertragsentwurf entnommen werden.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Martinsried/ Planegg
Die Max-Planck-Gesellschaft plant am Standort des zukünftigen ‚Life-Science-Campus-Martinsried‘ ein übergeordnetes zentrales Rechenzentrum für alle Max-Planck-Institute zu errichten.
Der am südlichen Stadtrand von München liegende Forschungscampus Martinsried wurde in der Zeit von 1968 bis 1986 errichtet. Er verfügt über biologisch-medizinische Labore, Büros und Gemeinschaftsbereiche. Die gesamte Bausubstanz ist technisch und energetisch stark sanierungsbedürftig. Auf Basis einer noch zu entwickelnden neuen städtebaulichen Struktur werden im Projekt ’Life-Science-Campus-Martinsried‘ die bestehenden Forschungsbauten durch zukunftsfähige und nachhaltige Gebäude in mehreren Bauabschnitten ersetzt.
Ziel des Neubau DATA-Center ist es, ein zukunftssicheres, effizientes Rechenzentrumskonzept zu entwickeln. Darüber hinaus ist der Anspruch des Auftraggebers, dass ein möglichst energieeffizienter Betrieb mit möglichst günstiger CO2-Bilanz gewährleistet wird, auch um die Betriebskosten so gering wie möglich zu halten. Im Zusammenhang mit dem ‚Life-Science-Campus‘ sollen Synergien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit genutzt werden (u.A. Nutzung Abwärme für Campus etc.).
Betrieben wird das Rechenzentrum durch die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF, früher RZG). Die MPCDF ist ein Institutionen übergreifendes Kompetenzzentrum der Max-Planck-Gesellschaft zur Unterstützung der Computer- und Datenwissenschaften. Das MPCDF betreibt einen hochmodernen Supercomputer, mehrere Midrange-Rechensysteme und Datenrepositorien für verschiedene Max-Planck-Institute und stellt eine moderne Infrastruktur für das Datenmanagement einschließlich Langzeitarchivierung bereit. Aktuell betreibt die MPCDF in Garching ein Rechenzentrum mit einer Leistung von ca. 5 MW.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist Vorreiter und Vorbereiter für neue Technologien. Das verpflichtet dazu, auch beim Bau eines neuen Rechenzentrums dafür Sorge zu tragen, so effizient wie möglich mit den Ressourcen umzugehen, die für den Bau und den Betrieb eines Rechenzentrums aufgewendet werden müssen. Das Rechenzentrum soll im ersten Quartal 2026 mit einer Anschlussleistung von ca. 7 MW zur Verfügung stehen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass das Rechenzentrum nach 2026 in mehreren Ausbaustufen bis zu einer möglichen Anschlussleistung von 20 MW im Endausbau 2035 weiter ausgebaut werden soll. Alle baulichen Voraussetzungen sind flächenmäßig für den Endausbau vorzusehen, der technische Ausbau wird in 3-4 Stufen geplant.
Der Standort für das DATA Center der MPCDF der MPG liegt im nordöstlichen Teil des Campus-Geländes am Standort einer ehemaligen Gewächshausanlage, die in Kürze abgerissen wird. Das Baufeld liegt auf einer alten wiederverfüllten Kiesgrube. (Mächtigkeit Auffüllung bis zu ca. 15 m; Belastungen nach LAGA bis > Z2).
Das Campus-Gelände ist im Flächennutzungsplan als Sonderfläche (SO) für die Wissenschaft ausgewiesen. Im gültigen Bebauungsplan (B.-Nr 54) ist an der vorgesehenen Stelle eine Nutzfläche von 1.750 m² mit einer max. Wandhöhe von 8 m (WH 8,0) ausgewiesen. Im weiteren Planungsverlauf ist abzuklären, ob Abweichungen von den Vorgaben des B-Plans erforderlich werden (die Gemeinde Planegg steht dem Projekt vom Grundsatz her positiv gegenüber).
Derzeit liegen auf dem Baufeld in geringem Umfang noch Sparten und technische Anlagen verschiedener Medien, die im Zuge der Baumaßnahme gesichert und ggf. umverlegt oder entfernt werden müssen.
Das Raumprogramm umfasst ca. 1.550 m² Serverflächen (White Space), ca. 100 m² für Büros sowie ca. 30 m² für eine Werkstatt und ca. 50 m² für Aufenthalts- und Besprechungsräume. Insgesamt beträgt die Nutzfläche (NUF 1-7) ca. 1.900 m². Zu erwarten ist eine Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 5.500 m² auf 2 Ebenen und ein Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 71.000 m³.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungs¬gesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Referenzprojekt nach Ziffer III.1.3 (1), Gewichtung 30 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist:
- Art der Nutzung (z.B. Rechenzentrum, IT-Energiezentrale oder vergleichbare
Gebäude mit anspruchsvoller technischer Ausstattung)
- BGF des Gebäudes (möglichst vergleichbar groß wie das hier ausgeschriebenen Gebäude oder größer)
- Honorarzone
- Fläche der Serverinfrastruktur (möglichst vergleichbar groß wie bei dem hier ausgeschriebenen Gebäude oder größer)
- Auftragswert (möglichst vergleichbar hoch wie bei dem hier ausgeschriebenen Projekt oder höher)
2) Referenzprojekt nach Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 25 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 25 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar ist:
- Art der Nutzung (z.B. Rechenzentrum, IT-Energiezentrale oder vergleichbare Gebäude mit anspruchsvoller technischer Ausstattung)
- BGF des Gebäudes (möglichst vergleichbar groß wie das hier ausgeschriebene Gebäude oder größer)
- Honorarzone
- Auftragswert (möglichst vergleichbar hoch wie bei dem hier ausgeschriebenen Projekt oder höher)
- Anwendung von VHB, RL-Bau oder vergleichbar
3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen, Gewichtung: 10%
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015, eine Zertifizierung nach einer vergleichbaren Norm oder vergleichbare anhand der einschlägigen Kriterien (z.B. nach der ISO 9001) im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen mit vollständigen Prozessabläufen, die geeignet sind, eine möglichst effiziente und transparente Leistungserbringung mit möglichst geringer Fehlerquote in allen Leistungsphasen sicherzustellen, führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Nachfolgende Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle
Einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen:
4) Angaben zum Personalstand, Gewichtung 10% (für den Bereich Brandschutzplanung nicht erforderlich)
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 13 Mitarbeitern (=Vollzeitäquivalente) pro Jahr im Bereich Objektplanung führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
7 bis 8 Mitarbeiter =1 Punkt;
9 bis 10 Mitarbeiter =2 Punkte;
11 bis 12 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 13 Mitarbeiter = 4 Punkte.
5 )Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für die Leistungen im Bereich Objektplanung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung: 5%
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Umsätze aller Mitglieder berücksichtigt.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2 beschrieben.
Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1.000.000 €-1.249.999 € = 1 Punkt;
1.250.000 €-1.499.999 € = 2 Punkte;
1.500.000 €-1.749.000 € = 3 Punkte;
ab 1.750.000 € = 4 Punkte.
Wird ein durchschnittlicher Netto-Umsatz > 1.750.000 €/Jahr nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
6) Referenzprojekt nach III.1.3 (5) , Gewichtung 10 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 10% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar ist:
- Brandschutztechnische Schwierigkeitsmerkmale (möglichst mehrgeschossige Produktions- und Lagernutzung mit überproportionalem Installationsgrad)
- Honorarzone
- Nutzfläche (möglichst vergleichbar groß wie das hier ausgeschriebene Gebäude oder größer)
- Auftragswert (möglichst vergleichbar hoch wie bei dem hier ausgeschriebenen Projekt oder höher)
7) Referenzprojekt nach III.1.3 (6), Gewichtung 10 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 10% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar ist:
- Anwendung der Brandschutzbestimmungen BayBO
- Honorarzone
- Nutzfläche (möglichst vergleichbar groß wie das hier ausgeschriebene Gebäude oder größer)
- Auftragswert (möglichst vergleichbar hoch wie bei dem hier ausgeschriebenen Projekt oder höher)
Weitere wichtige und zu beachtende Angaben zur Bewerberauswahl siehe unter Ziffer II.2.14)
Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen. Mit dem gesuchten Auftragnehmer wird zunächst verbindlich ein Vertrag über die Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI bzw. AHO (Stufe 1) geschlossen. Die Stufen 2 (Lph 5), 3 (Lph. 6-7) und 4 (Lph. 8-9) werden optional beauftragt. Bei der Beauftragung handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung einer oder mehrerer der genannten Stufen.
Ergänzung zu II.2.9:
Bei der Architektenauswahl wird großer Wert auf die Kompetenz und Erfahrung bei Planung und Realisierung von Neubauten aus dem Infrastrukturbereich, i.e. IT- Energiezentralen und Rechenzentren unter Berücksichtigung der gebäudetypologischen Brandschutz-anforderungen gelegt. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können.
Hinweis zu den Kriterien (1), (2), (6) und (7): Die für die Kriterien (1), (2), (6) und (7) je Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen oder darüber hinausgehen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern allein die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber wird jeweils nur eine, nämlich die im Hinblick auf die bei dem jeweiligen Kriterium genannten Aspekte beste Referenz bewertet.. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angegeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
Erläuterung allg. Punktevergabe zur Objektplanung Hochbau und Brandschutzplanung:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (4) und (5) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung.
Bei jedem Bewertungskriterium bzw. Unterkriterium wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem/ den besten Teilnahmeantrag/ -trägen nicht oder kaum einschlägige/ unbrauchbare Angaben auf.
Gleichwertige Darstellungen erhalten gleich viele Punkte. ENDE Ergänzung zu II.2.9)
Hinweis zu Ziffer II.2.7:
Bei der Monatsangabe handelt es sich um eine Schätzung für den Fall des Abrufs sämtlicher Stufen. Eine exakte Laufzeit des Vertrages kann nicht angegeben werden, da es alleine auf den Werkerfolg ankommt. Die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des ersten Bauziels inkl. der Fertigstellung des Gebäudes im 1. Quartal 2026 ist für den Auftraggeber jedoch von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbaren Gesellschaftsformen anderer Rechtsordnungen zugelassen. Im Falle einer Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag die vollständig ausgefüllte und in Textform unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum MPG-Bewerbungsbogen) einzureichen.
2. Sofern ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Leistungen auf Unterauftragnehmer zu übertragen, sind im Teilnahmeantrag die entsprechenden Leistungsbereiche anzugeben (siehe Bewerberbogen MPG)
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Bewerberbogen MPG)
4. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist.
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich als Anlage mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung mit dem/den anderen Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Der Bewerber und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB. Die Haftung des seine Eignung leihenden Unternehmens gegenüber dem Auftraggeber ist dabei jedoch prozentual entsprechend dem Anteil am geforderten Umsatz begrenzt, den das verleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat.
Sofern mehrere Unternehmen dem Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihen, gilt Folgendes: Die Haftung jedes seine Eignung leihenden Unternehmens bestimmt sich im Verhältnis zum Auftraggeber nach dem prozentualen Anteil, den das jeweilige eignungsleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärung zu den Ausschlussgründen sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.
Mit dem MPG-Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft s. Ziffer III.1.1):
1) Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicherstellt.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung, alternativ den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer mindestens 2-fachen Maximierung je Versicherungsjahr.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Im Rahmen seines Teilnahmeantrages ist eine Erklärung des Bewerbers ausreichend, wie er beabsichtigt die geforderte Risikodeckung/Versicherung sicher zu stellen.
Bitte beachten: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder bestätigen, dass sie im Auftragsfall eine Projektversicherung abschließen werden, die für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. Arbeitsgemeinschaft gleichermaßen und in vollem Umfang/der geforderten Höhe haftet. Alternativ muss jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Versicherungssumme in geforderter Höhe nachweisen. Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung über die Umsätze im Bereich Objektplanung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zu 1) Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Zu 2) Ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 1.000.000 € netto bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Planungsleistungen im Bereich Objektplanung Hochbau. (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder im Bereich Objektplanung Hochbau).
Werden dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz oder die geforderten Mindestdeckungssummen der Versicherung nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Angabe von einem in den letzten 7 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Neubau-Referenzprojekt, bei dem mindestens Leistungen der LPH 3-8 im Bereich der Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI erbracht wurden, d.h. mindestens die Leistungen dieser Leistungsphasen müssen im Zeitpunkt des Fristablaufs für die Teilnahmeanträge abgeschlossen sein.
Anzugeben sind:
a) eine Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes sowie der vorgesehenen Nutzung mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen und des Leistungszeitraums,
b) die Honorarzone
c) die Projektgröße nach BGF, NF sowie ggf. der Fläche der Serverinfrastruktur und der Auftragswert,
d) der verantwortliche Projektleiter/Bearbeiter,
e) Auftraggeber und Ansprechpartner des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(2) Angabe von einem in den letzten 7 Jahren abgeschlossen oder gegebenenfalls noch laufenden Neubau-Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d § 99 GWB, bei dem mindestens Leistungen der LPH 3-8 im Bereich Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI erbracht wurden, d.h. mindestens die Leistungen dieser Leistungsphasen müssen im Zeitpunkt des Fristablaufs für die Teilnahmeanträge abgeschlossen sein.
Anzugeben sind:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes sowie der vorgesehenen Nutzung mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen und des Leistungszeitraums,
b) die Honorarzone
c) die Projektgröße nach BGF und NF und der Auftragswert,
d) Leistungsumfang mit kurzer und nachvollziehbarer Darstellung (z.B. alleinige Verantwortung, Zusammenarbeit mit Vergabestellen, Arten der Ausschreibung nach VOB, Anwendung von VHB, RL-Bau oder vergleichbar usw.),
e) Auftraggeber und Ansprechpartner des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen und Mittel des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen in seinem Unternehmen durchgeführt werden/vorhanden sind, um eine möglichst geringe Fehlerquote und die größtmögliche die Transparenz und Kundenzufriedenheit zu erreichen.
Sollte eine Zertifizierung gem. ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, ist diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen einzureichen.
(Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.)
Personalstand - Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente, einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren, und heute, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
(5) Angabe von einem in den letzten 7 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Neubau-Referenzprojekt, bei dem mindestens Leistungen der Brandschutzplanung der zugehörigen LPH 3-8 nach AHO erbracht wurden, d.h. mindestens die Leistungen dieser Leistungsphasen müssen im Zeitpunkt des Fristablaufs für die Teilnahmeanträge abgeschlossen sein
Anzugeben sind:
a) eine Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungen, der brandschutztechnischen Schwierigkeitsmerkmale und des Leistungszeitraums,
b) die Honorarzone
c) die Projektgröße nach NF und der Auftragswert,
d) der verantwortliche Projektleiter/Bearbeiter,
e) Auftraggeber und Ansprechpartner des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(6) Angabe von einem in den letzten 7 Jahren abgeschlossen oder gegebenenfalls noch laufenden Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB, bei dem mindestens Leistungen der Brandschutzplanung der zugehörigen LPH 3-8 nach AHO erbracht und ein Brandschutznachweis der Gebäudeklasse 5 erstellt wurden, d.h. mindestens die Leistungen dieser Leistungsphasen müssen im Zeitpunkt des Fristablaufs für die Teilnahmeanträge abgeschlossen sein
Anzugeben sind:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistung und des Leistungszeitraums,
b) die Honorarzone
c) die Projektgröße nach NF und der Auftragswert,
d) Leistungsumfang mit kurzer und nachvollziehbarer Darstellung (z.B. Anwendung LBO, Themen und Inhalte des Brandschutzkonzepts gemäß AHO-Leistungskatalog Stufe 1 - 3, usw.),
e) Auftraggeber und Ansprechpartner des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Sofern die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden, können bei der Angabe der Referenzen zu III.1.3 (1), (2), (5) und (6) jeweils die gleichen Referenzen verwendet/ eingereicht werden.
Sind die unter Ziffer III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese von der Nachforderung ausgenommen, da es sich um Bewertungskriterien handelt.
Liegen zu einem der unter Ziffer III.1.3 aufgeführten Kriterien keine Angaben vor oder entspricht eine Referenz nicht den in diesem Abschnitt beschriebenen Anforderungen, erhält der Bewerber für dieses Kriterium null Punkte.
Zugelassen für die Objekt- und Brandschutzplanung ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Für die Brandschutzplanung zusätzlich zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Der verantwortliche Mitarbeiter für die Objektüberwachung muss über eine Baustellenpraxis, d.h. Berufserfahrung im Bereich der Objektüberwachung von mindestens 5 Jahren verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter dem unter I.3) genannten Link ( https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8e8e277a-e952-4b45-9b5d-103758651677 ).
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermitteln größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Alle für die Angebotserstellung notwendigen Unterlagen, insbesondere das Leistungsbild für die zu erbringenden Leistungen werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt. Die Bewertungskriterien für die Angebote können der – bereits ab Veröffentlichung als Vorabzug abrufbaren - Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Für die Angebotsabgabe ist die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Fragen sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).