Neubau Hallenbad Neustadt a.d.Waldnaab; Vergabe der Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000627
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Neustadt a.d.Waldnaab; Vergabe der Architektenleistungen
Neubau einer Schulschwimmhalle (Doppelübungsstätte) in Neustadt an der Waldnaab - Architektenleistungen gem. § 34 HOAI 2021
Schwimmhalle mit 5 Bahnen, die dem heutigen Stand er Technik entspricht und sich in die Umgebung einfügt. Das Raumprogramm beinhaltet im Wesentlichen ein 25 x 12,5 m großes Mehrzweckbecken (5 Bahnen) mit Hubboden.
Der Neubau soll zentral unterhalb der Dreifachturnhalle des Gymnasiums am Schulhügel der Stadt Neustadt an der Waldnaab errichtet werden. Somit wird künftig eine gute Erreichbarkeit der Sportstätte von den sechs umliegenden Schulen gewährleistet (Gymnasium, Realschule, Berufsbildungszentrum, Sonderpädagogische Förderschule, Grund- und Mittelschule).
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Neubau einer Schulschwimmhalle (Doppelübungsstätte) in Neustadt an der Waldnaab - Architektenleistungen gem. § 34 HOAI 2021.
Schwimmhalle mit 5 Bahnen, die dem heutigen Stand er Technik entspricht und sich in die Umgebung einfügt. Das Raumprogramm beinhaltet im Wesentlichen ein 25 x 12,5 m großes Mehrzweckbecken (5 Bahnen) mit Hubboden.
Das bestehende Schulschwimmbad des Landkreises Neustadt an der Waldnaab, das seit mehr als 50 Jahren in Betrieb ist, weist einen hohen Sanierungsbedarf auf. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten einer Sanierung oder eines Neubaus geprüft. Aufgrund des enormen Erweiterungsdrucks der angrenzenden Realschule und der sich abzeichnenden unwirtschaftlichen Sanierung der bestehenden Schwimmhalle, wurde schließlich die Entscheidung für einen Neubau des Hallenbades an einem anderen Standort getroffen.
Der Neubau soll zentral unterhalb der Dreifachturnhalle des Gymnasiums am Schulhügel der Stadt Neustadt an der Waldnaab errichtet werden. Somit wird künftig eine gute Erreichbarkeit der Sportstätte von den sechs umliegenden Schulen gewährleistet (Gymnasium, Realschule, Berufsbildungszentrum, Sonderpädagogische Förderschule, Grund- und Mittelschule). Gleichzeitig kann auf kurzem Weg an die bestehende Biomasseheizanlage östlich des Gymnasiums angeschlossen und der Energiebedarf mittels Fernwärme gedeckt werden. Da das Grundstück ein starkes Gefälle von
Süden nach Norden aufweist (ca. 5,5 m) und zudem stark bewaldet ist, ist das Parken im Süden zusammen mit der Dreifachturnhalle zu realisieren und das Bad im Norden des Grundstücks zu Situieren. Im Weiteren soll das Schwimmbad - wie auch sein Vorgängerbau - in den Nachmittags- und Abendstunden von der Öffentlichkeit und Vereinen genutzt werden können.
Ziel dieses Verfahrens ist es, für genannten Standort eine qualitätsvolle, wirtschaftliche und nachhaltige Planung zu erhalten, die auf die jeweiligen städtebaulichen, freiraumplanerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Hallenbad Neustadt a.d.Waldnaab; Vergabe der Architektenleistungen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
b) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
d) Die Bewerbungen / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen!
e) Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte, insbesondere nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden
ebenfalls nicht berücksichtigt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungs- und Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbungen gem. § 75 Satz 6 VgV durch Los getroffen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.