Beförderungsleistungen für den Schulverband Hallertauer Mittelschule Referenznummer der Bekanntmachung: 64-2022-PersB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen für den Schulverband Hallertauer Mittelschule
Beschaffung von Beförderungsleistungen für den Schulverband Hallertauer Mittelschule in Mainburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Durchführung von Leistungen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Schulverbandes Hallertauer Mittelschule mit folgenden Linien gem. Leistungsbeschreibung: Aiglsbach – Mainburg Allakofen – Mainburg Aufhausen – MainburgElsendorf – MainburgKleingundertshausen – MainburgObergolzaberg – MainburgThonhausen – MainburgZudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.