Erstellung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für das Betriebsgelände der Stadtwerke Ingolstadt
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 841800
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-i.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für das Betriebsgelände der Stadtwerke Ingolstadt
Dieses Markterkundungsverfahren dient dem Zweck des Erkenntnisgewinns des Auftraggebers über am Markt verfügbare und unter den nachfolgend beschriebenen Anforderungen einsetzbare Systemlösungen. Zu dem geht es um den gegenseitigen Austausch zwischen den Marktteilnehmern und dem Auftraggeber. Somit dient die Markterkundung der Einleitung eines Vergabeverfahrens.
Erhöhung der Sicherheit auf dem Werksgelände der Stadtwerke Ingolstadt.
Es wird empfohlen:
- Den Schutzbedarf zu analysieren und die Überwachung auf das gesamte Werksgelände auszuweiten.
- Den Gedanken des Betriebsschutzes/Werkschutzes zu prüfen und in die Organisation aufzunehmen.
- Eine Vorgabe bzw. Verfahrensanweisung zu den wesentlichen Prozessen der Werksicherheit zu erstellen und entsprechend umzusetzen.
Auf Basis dieser Empfehlung soll nun ein ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für das Betriebsgelände der Stadtwerke Ingolstadt erstellt werden.
Erhöhung der Sicherheit auf dem Werksgelände der Stadtwerke Ingolstadt.
Es wird empfohlen:
- Den Schutzbedarf zu analysieren und die Überwachung auf das gesamte Werksgelände auszuweiten.
- Den Gedanken des Betriebsschutzes/Werkschutzes zu prüfen und in die Organisation aufzunehmen.
- Eine Vorgabe bzw. Verfahrensanweisung zu den wesentlichen Prozessen der Werksicherheit zu erstellen und entsprechend umzusetzen.
Auf Basis dieser Empfehlung soll nun ein ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für das Betriebsgelände der Stadtwerke Ingolstadt erstellt werden.
a) Es ist eine Ist-Aufnahme mit Risikoanalyse und Risikobewertung der bestehenden Absicherungsmaßnahmen durchzuführen. Bei der notwendigen Grundlagenermittlung (Datenbasis, Bestandspläne, etc.) und Organisation der notwendigen Projektgespräche und Interviews besteht Mitwirkungspflicht der SWI Netze (N-ZS-IS). Die Gespräche werden in der Regel im Hause der SWI Netzte durchgeführt. Die jeweiligen Gesprächsergebnisse sind vom AN zu dokumentieren. Notwendige Ortsbesichtigungen sind einzukalkulieren.
b) Auf Basis dieser Bewertung sind Personelle, Organisatorische und technische Maßnahmen zu empfehlen.
c) Es soll insbesondere die Ausweitung der Überwachung auf das gesamte Werksgelände (Perimeterschutz) geprüft werden. Aktuell besteht eine Schutzzonendefinition nach ISMS mit Schwerpunkt Objektschutz.
d) Für die empfohlenen Maßnahmen ist eine Machbarkeitsstudie, Variantenplanung und monetäre Bewertung zu erstellen.
e) Das Zusammenwirken der einzelnen Maßnahmen ist in einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept darzustellen
f) Termine: Die Konzepterstellung soll umgehend nach Auftragserteilung aufgenommen werden. Alle notwendigen Maßnahmen und Arbeitsschritte auf dem Werksgelände sind im laufenden Betrieb auszuführen. Die Koordination etwaiger Maßnahmen muss mit SWI Netze (N-ZS-IS) abgestimmt sein.
g) Alle zeichnerischen Darstellungen sind in CAD (System AUTOCAD kompatibel) anzufertigen. Die Arbeitsergebnisse sind 3-fach in Ordner Format und 1-fach auf Datenträger CAD und pdf zu übergeben.
h) SWI – Netze ist ein Unternehmen, das zur KRITIS zählt. Aus diesem Grund ist für die Ausführung Verschwiegenheit und Datenschutz Grundvoraussetzung. Die genauen Regeln werden in einer Geheimhaltungsvereinbarung definiert, Einhaltung und Unterzeichnung sind für die Auftragsvergabe zwingend Voraussetzung.
j) Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts mit Fortführung der Umsetzungsplanung und Ausführung ist abhängig von der Entscheidung der Geschäftsführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben