Erweiterung und Sanierung der Grundschule Hagelstadt BA II - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 210-114/500
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagelstadt
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hagelstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Grundschule Hagelstadt BA II - Landschaftsbauarbeiten
Bei der ausgeschriebenen Maßnahme handelt es sich um die Sanierung des Eingangsplatzes zur Turnhalle sowie um den Neubau von Parkplätzen
westlich der Grundschule und einer Freisitzfläche für den Speisesaal südlich der der Grundschule in Hagelstadt sowie einer kleineren Fläche im Schulhof (westlicher Anschlussbereich ans Gebäude).
Die Bearbeitungsfläche umfasst ca. 1.300m²
Hagelstadt
Erdarbeiten
Belagsarbeiten (v.a. Pflaster)
Entwässerungsarbeiten, einschl. Setzen von Einläufen, Rinnen und Eingangsroste
Einbauten (Sitzmöglichkeiten; Abfalleimer)
Vegetationstechnische Arbeiten mit Fertigstellungspflege (Baum-, Hecken-, Strauch- und Staudenpflanzungen sowie Ansaaten)
Das bestehende Natursteinpflaster wird weitestgehend wieder eingebaut. Zusätzlich ist neues gesägtes Granitpflaster zu liefern und dienen der neuen barrierefreien Erschließung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung" (KFB V 7) oder der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
93095 Hagelstadt, Bahnhofstraße 4
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagelstadt
Postleitzahl: 93095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hagelstadt.de