Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Einbauküchen Referenznummer der Bekanntmachung: 2125/L20a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg an der Laaber
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Einbauküchen
Der Altbau der Schule wird in 2 Bauabschnitten saniert: BA2+BA3
Die Ausschreibung gilt für beide Abschnitte:
• Einrichtung Schulküche mit 4 Kochinseln, mit 2 Schrankwänden
• Einrichtung Lehrerküche mit 2 Arbeitszeilen
Einbau Schulküche: 50. KW 2022
Einbau Küche Lehrerzimmer: 26. KW 2023
Die Ausschreibung beinhaltet keine Stoffpreisgleitklausel.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Einrichtung Schulküche mit 4 Kochinseln, mit 2 Schrankwänden
• Einrichtung Lehrerküche mit 2 Arbeitszeilen
Einbau Schulküche: 50. KW 2022
Einbau Küche Lehrerzimmer: 26. KW 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch, dabei sind keine Bieter erlaubt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.