200119a Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022HTR000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-erlangen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
200119a Betonwerksteinarbeiten
Betonwerksteinarbeiten - Neubau Forschungsgebäude Translational Research Center (TRC IV) des Universitätsklinikums Erlangen
Betonwerksteinarbeiten im/am Neubau Forschungsgebäude Translational Research Center (TRC IV) des Universitätsklinikums Erlangen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
200119a Betonwerksteinarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Verfahren lagen nach Angebotsfristende ausschließlich nicht ordnungsgemäß abgegebene (nicht heilbare Formmängel) oder weit über dem geschätzten/kalkulierten Auftragswert liegende und damit unannehmbare Angebote vor.
Damit liegen schwerwiegende und auch durch die Rechtsprechung anerkannte Gründe vor, die eine Aufhebung rechtfertigen.
Das Verfahren wird gem. § 17 EU VOB/A aufgehoben; es wird ein neues Vergabeverfahren - im konkreten Fall ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) - eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen.Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.