EWK, Landschaftsbauarbeiten LV 33/2020 Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
EWK, Landschaftsbauarbeiten LV 33/2020
Der Bayerische Rundfunk plant auf dem Studiogelände des BR in München-Freimann die Erweiterung der bestehenden Kantine Haus 05. Hierzu wird an der Bestandskantine ein Erweiterungsbau errichtet.
Die hier in zwei Losen beschriebenen Landschaftsbauarbeiten beinhalten Entwässerungsbauarbeiten, Wegebauarbeiten, Vegetationstechnische Arbeiten, Pflanzenlieferungen mit Fertigstellungspflege sowie die zeitlich nachfolgende 2 jährige Entwicklungspflege im Umgriff des Erweiterungsbaus und der Bestandskantine.
ACHTUNG: Es müssen beide Lose angeboten werden!
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Leistungsumfang Los 1:
- Entwässerungsrinnen und Leitungen mit Zubehör ca. 100 lfm
- Rodungs-, Tiefbau- und Erdarbeiten ca. 500 m3
- Betonplatten, Granitsteine, Bitumen Tragschicht, Bordsteine ca. 1.500 m2
- Vegetationsflächen für Rasen und Pflanzen ca. 1.100 m2
- Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse ca. 8 Bäume, ca. 90 Sträucher, ca. 900 Stauden/Bodendecker, ca. 2.200 Blumenzwiebeln
- Fertigstellungspflege (bis zur Abnahme Mitte Mai der 1.te Vegetationsperiode) zu den Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen
Leistungsumfang Los 2:
- Entwicklungspflege über einen Zeitraum von 2 Jahren (2.te und 3. Vegetationsperiode) für ca. 11.000 m2 Rasenflächen, ca. 500 m2 Pflanzfläche, ca. 48 Bäume, ca. 132 Sträucher
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY4J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.