PACS (Picture Archiving and Communication System) am UKR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
PACS (Picture Archiving and Communication System) am UKR
Am Universitätsklinikum Regensburg ist die Erneuerung des seit dem Jahr 2000 betriebenen PACS (Picture Archiving and Communication System) geplant. An das aktuelle PACS sind alle Modalitäten der Radiologie (Radiodiagnostik) sowie Teile der Nuklearmedizin und des Ultraschallzentrums, sowie weitere Abteilungen angeschlossen.
Universitätsklinikum Regensburg
Am Universitätsklinikum Regensburg ist die Erneuerung des seit dem Jahr 2000 betriebenen PACS (Picture Archiving and Communication System) geplant. An das aktuelle PACS sind alle Modalitäten der Radiologie (Radiodiagnostik) sowie Teile der Nuklearmedizin und des Ultraschallzentrums, sowie weitere Abteilungen angeschlossen.
Um eine dem Stand der Technik entsprechende Bildkommunikation und -archivierung am UKR zu etablieren, soll ein Klinikum weites Archivierungssystem für bilderzeugende und -verarbeitende Systeme im Sinne eines Vendor-Neutral-Archive (VNA) aufgebaut werden, welches eine Konsolidierung der Langzeitarchivierung und Bildverteilung dieser Systeme ermöglicht. Für die Weiterentwicklung zum Campus-PACS sollen in Zukunft auch weitere Abteilungen mit bildgebenden Modalitäten und Fachabteilungssubsystemen an das System angebunden werden.
Die vorhandenen Befundungs- und Demonstrationsworkstations sollen zunächst weiter genutzt und erst sukzessive durch neue Hardware ersetzt werden. Vom PACS-Anbieter werden entsprechende Empfehlungen für die Hardware als Ersatz für den aktuellen Bestand an Befundungs- und Demonstrationsworkstations erwartet.
Die im UKR bereits vorhandene SAN- (Storage Area Network) und virtuelle Server-Infrastruktur (VMware) soll bestenfalls auch für das PACS genutzt werden. Wenn keine spezifische Hardware benötigt wird, würde somit das Angebot nur aus Software- und Dienstleistungskomponenten bestehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.; Eigenerklärung Russlandsanktionen
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Vorlage Jahresabschlüsse;
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Regensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahme-antrags, in dem Ge-heimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).