Ausschreibung IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbs-nuernberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung IT
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen. Die Lose sind Los 1 „Interaktive Display Typ 1“, Los 2 „USB-C Docking“, Los 3 „iPAD“, Los 4 „Clients“, Los 5 „Switche-LAN“, Los 6 „WLAN“, Los 7 „Laptop“, Los 8 „Monitor“, Los 9 „Drucker“ und Los 10 „Interaktives Display Typ 2“.
Interaktives Display Typ 1
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
erweiterte Herstellergarantie auf 7 Jahre
USB-C Docking
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
VGA Anschluss, microSD-Kartenleser, USB-C Anschluss
iPAD
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
Clients
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
Switche-LAN
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
WLAN
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
Laptop
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
Monitor
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
Drucker
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
Interaktives Display Typ 2
Das bbs Nürnberg will IT-Ausstattung beschaffen.
VGA-Anschluss, erweiterte Herstellergarantie 7 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung über 1.1) den Gesamtumsatz in EUR und 1.2) den Umsatz im Bereich der Lieferung von IT-Hardware in EUR, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung zu mindestens eine geeigneten Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen vom 9.8.2017 bis 8.8.2022, c) Art der Leistungen, und e) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen.
Die Mindestreferenz 1 ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 muss jeweils a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen der Erbringungszeiträume vom 9.8.2017 bis 8.8.2018, vom 9.8.2018 bis 8.8.2019, vom 9.8.2019 bis 8.8.2020, vom 9.8.2020 bis 8.8.2021 oder vom 9.8.2021 bis 8.8.2022 bezogen sein, c) mindestens eine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Lieferung von interaktiver Displays, Lieferung von USB-C Docking, Lieferung von iPADs, Lieferung von Clients, Lieferung von Laptops, Lieferung von Monitoren, Lieferung von Druckern, Lieferung Switche-LAN oder Lieferung WLAN-Komponenten und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein.
Der Bieter erklärt, dass sämtliche von ihm in diesem Vergabeverfahren getroffenen Erklärungen und Angaben der Richtigkeit entsprechen und ist einverstanden, dass der Auftraggeber gegebenenfalls Überprüfungen durchführen kann. Wenn Angaben oder Erklärungen nicht der Richtigkeit entsprechen, kann dies den sofortigen Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben bzw. stellt dies einen wichtigen Kündigungsgrund während der Auftragsabwicklung dar. Schäden, die dem Auftraggeber infolge falscher Angaben oder Erklärungen im Vergabeverfahren entstehen, hat der Bieter zu ersetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform
nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des
Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
4. zur Eignungsleihe vgl. Ziffer I. 5 des Formulars
5. zur Selbstreinigung vgl. Ziffer I. 6 des Formulars
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html