GNSS-Antennen für die Landwirtschaftsverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SQ000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
GNSS-Antennen für die Landwirtschaftsverwaltung
Im Rahmen der GAP Reform und mit Einführung des Monitorings ist eine neue GNSS Technik erforderlich. Es werden 150 aktive GNSS Antennen zur Anbindung an Handy oder Tablet mittels Bluetooth beschafft. Es muss die Möglichkeit zur Befestigung an Oberarm oder Gürtel bestehen zusätzlich auch der Befestigung am Fahrzeug.
Das Gesamtsystem dient der Bereitstellung von qualitätsgesicherten NMEA-Daten und Weitergabe über
einen virtuellen COM-Port gemäß Leistungsbeschreibung. Hierbei muss die vereinbarte Datenqualität erreicht werden.
Das Gesamtsystem besteht aus folgenden Komponenten:
• GNSS-Empfänger (Antenne mit internem GNSS-Board) incl. einer Systemsoftware zur Steuerung der Firmware.
• Pflege von Standardsoftware* (Überlassung neuer Programmstände* und Störungsbeseitigung): hier Pflege der Systemsoftware zur Steuerung der Firmware und Pflege der Firmware für die Dauer von 36 Monaten (siehe auch Leistungskriterium Nr. 2.5.1).
Der Auftrag umfasst neben der Lieferung von Hard- und Software auch die notwendigen Lizenzen und ggfs. die Erbringung von Garantieleistungen der Hard- und Software. Weiterhin ist zu den einzelnen Komponenten des Systems eine erschöpfende Dokumentation in digitaler Form zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs− oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen? Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung!
Haftpflichtversicherung gem. Ziffer 9. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware – EVB-IT Kauf-AGB –
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sachschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von GNSS-Empfängern) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen.
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB und ein Eigenerklärung russische Unternehmen mit dem Angebot einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.