Strombeschaffung für die Liegenschaften der Stadt Aichach aus Erneuerbaren Energien Referenznummer der Bekanntmachung: 22_StAi_Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aichach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strombeschaffung für die Liegenschaften der Stadt Aichach aus Erneuerbaren Energien
Für die städtischen Liegenschaften der Stadt Aichach soll für die Jahre 2023 -2025 elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien beschafft werden .
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Abdeckung des Fremdstrombedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Entnahmestellen aus Erneuerbaren Energien benötigt die Stadt Aichach für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten. Es handelt sich derzeit um ca. 129 SLP-Abnahmestellen, ca. 28 Marktlokationen Straßenbeleuchtung und 7 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2022 von ca. 3,0 GWh.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an den in der Marktlokationsliste benannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während der Lieferjahre 2023 bis 2025, wobie die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür an die Stadt Aichach durchgereicht werden können. Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlagen angeschlossen sind, um dem Netz, an dem die jeweilige Marktlokation des Kunden angeschlossen ist, muss eine netztechnische Verbindung bestehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung für die zu vergebende Liestung ist vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Ergänzend sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Handelsregisterauszug oder Registrierungsauszug gleichwertiger Art
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache hinzuzufügen.
Das Formblatt 124 EU liegt den Vergabeunterlagen bei.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.