Picosekunden Laser Technische Physik 2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-wuerzburg.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Picosekunden Laser Technische Physik 2022
Kauf eines Picosekunden Lasers.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Picosekunden-Lasers für den Lehrstuhl für Technische Physik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Wissenschaft ist es zwingend notwendig ein Lasersystem im Bereich 505-740nm zu erwerben, um Versuche in diesem Bereich des Spektrums zu ermöglichen. Da verschiedene Proben unterschiedliche Wellenlängen brauchen, muss das System in der Wellenlänge über den ganzen Bereich verstellbar sein. Die Verstellung muss über eine Software möglich sein. Weiter muss das System Picosekunden Pulse können, sodass Forschung auf diesen Zeitskalen möglich ist. Diese Pulse müssen typisch weniger als 2ps breit sein und über eine Wiederholungsrate von 76MHz verfügen. Weiter muss der Laser einen polarisierten Strahl erzeugen.
Der Laser muss mit den passenden Pumplasern kombiniert werden, um die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen. Dieses System ist so zu konfigurieren, dass der Laser bei 600nm mehr als 150mW Leistung besitzt, da dies für die Forschung zwingen notwendig ist um Proben zu untersuchen, welche eine hohe Leistung zur Anregung brauchen. Die Leistungsstabilität (peak-to-peak) des Pumplasers muss dabei über 2 Stunden unter 3% bleiben, um eine konstante Messung über länger Zeit zu ermöglichen. Dies ist zwingend notwendig, da manche Experimente nur schwache Signale senden, welche über längere Zeiträume integriert werden. Um diese Leistungsanforderungen erfüllen zu könne, muss das System aus einer Hand gekauft werden. Nach unseren Recherchen ist Coherent der einzige Anbieter, welcher ein komplettes pico-OPO System im sichtbaren Bereich anbietet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Utrecht
NUTS-Code: NL31 Utrecht
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland