Corona Testzentrum Berchtesgadener Land
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona Testzentrum Berchtesgadener Land
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention.
Der Landkreis hat deswegen ein lokales Testzentrum in Bayerisch Gmain eingerichtet, welches seit dem 02.09.2020 betrieben wird.
Infrastruktur und Laborleistung
Los 1 Infrastruktur und Laborleistung
Monatsweise Verlängerung bis maximal 30.06.2024
Option zur Vertragsverlängerung.
Betrieb der Testlinie/n
Los 2: Betrieb der Testlinie/n
Monatsweise Verlängerung bis maximal 30.06.2024
Option zur Vertragsverlängerung
Ordnungsdienst
Los 3: Ordnungsdienst
Monatsweise Verlängerung bis maximal 30.06.2024
Option zur Vertragsverlängerung
Probentransport
Los 4: Probentransport
Monatsweise Verlängerung bis maximal 30.06.2024
Option zur Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 48 VgV ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
- Für Bietergemeinschaften gilt § 53 Abs. 9 VgV. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§132 und 133 GWB).
Hinweis:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sieniedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise der erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
- Nachweis über das bestehen eines Masernimpfschutzes.
Speziell für Los 1:
• Angabe und Nachweis zur Qualifizierung des Labors:
a) Labor akkreditiert nach DIN EN ISO 15189
b) Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 unter ärztl. Leitung
c) Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 nicht unter ärztl. Leitung
d) Labor mit QM-System nach RiLiBÄK (Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch)
e) Labor ohne Akkreditierung oder QM System
f) Anbindung an die Meldesoftware DEMIS (RKI)
Speziell für Los 2:
- Medizinisch vorgebildetes Personal (Liste des Personals mit Angabe der Qualifizierung, z. B. Rettungssanitäter/in, Medizinische/r Fachangestellte/r, Ausbildung in einem Pflegeberuf etc.)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Speziell für Los 3:
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert
- Einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen)
- Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Speziell für Los 4:
Fahrzeug und Führerschein
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB L 124
Nachweis durch Eigenerklärung oder Präqualifizierung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:
- Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
-Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
Auf Verlangen sind die Nachweise binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
Nachweis durch Eigenerklärung oder Präqualifizierung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:
- Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter(bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 47 Abs. 5 VgV). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 47 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).