Vermessungstechnische_Straßenbefahrung_2022 Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vermessungstechnische_Straßenbefahrung_2022
Befahrung des Straßenraums zur Erstellung von 360° Panoramabildern, einer 3D-Punktwolke und der Erfassung von weiteren Daten sowie das Hosting und die Bereitstellung der Daten.
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Denisstr. 2
80335 München
Gegenstand dieses Vertrags ist der Erwerb hochaufgelöster, nahtlos aneinandergrenzender und georeferenzierter 360° Panoramabilder sowie einer 3D-Punktwolke durch LiDAR, die durch die Befahrung der Straßen und Wege von München für das gesamte Befahrungsgebiet zu erstellen sind. Das Befahrungsgebiet umfasst ca. 3.500 km Strecke (insbesondere Straßen mit öffentlicher Widmung, ferner Wege durch Grünanlagen sowie sonstige Straßen und Wege, teilweise mit einer Breite von nur 2,5 m) und befindet sich vollständig im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München. Darüber hinaus ist ein durch die Auftraggeberin optional abrufbarer Teil der zu erbringenden Leistung die Erfassung der Art und Lage von:
- Verkehrsschildern
- Fahrbahnmarkierungen
- Parkscheinautomaten
- E-Ladestationen
- Parkplätzen
- Baumstandorten
Das Hosting der Daten erfolgt für einen Zeitraum von 4 Jahren durch den Auftragnehmer. Er stellt eine Webanwendung zur Nutzung der Daten im Browser und eine Schnittstelle oder ein Plug-In zur Nutzung in "SynerGIS Web-Office", im GeoPortal München und in "Esri ArcGIS" sowie in "Smallworld GIS" und "Q-GIS" bereit, in der sowohl die Visualisierung als auch das Messen und Editieren möglich sind.
Die optionalen Positionen sind:
- Inventarisierung Verkehrsschilder
- Inventarisierung Fahrbahnmarkierungen
- Inventarisierung Parkscheinautomaten
- Inventarisierung von Elektro-Ladestationen
- Inventarisierung von Parkplätzen
- Inventarisierung von Baumstandorten
Hinweis zu vorstehend Abschnitt II.2.13): Gegebenenfalls stehen einzelne oder alle Optionen in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt; für den Fall des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden, nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Sofern es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers zum Zweck der Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO sowie der Abfrage gemäß § 6 WRegG durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit;
c) Erklärung (Eigenerklärung) oder Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (§ 44 VgV).
d) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt gesamtschuldnerisch haften.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für (Teil-)Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils von zusammen mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist;
b) Eigenerklärung über den Umsatz hinsichtlich der Leistungen in dem Tätigkeitsbereich, dem der vorliegend ausgeschriebene Auftrag zuzuordnen ist, für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist.
c) Bescheinigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit Angaben zur Deckungssumme nach den nachstehend benannten Mindeststandards. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall oder eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftrag abgeschlossen wird. Unterauftragnehmer müssen keinen Nachweis vorlegen.
d) Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe): Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), und Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Zu c): Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 2,0 Mio. Euro, Sachschäden 2,0 Mio. Euro und Vermögensschäden 1,5 Mio. Euro, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für (Teil-)Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Referenzen (Eigenerklärungen) in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson). Angegeben werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2016 oder später erbracht worden sind. Im Übrigen siehe nachfolgend unter Möglicherweise geforderte Mindeststandards;
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl und die Zahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren;
c) Angabe, welche und wie viele für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung ausgerüstete Fahrzeuge dem Bieter zur Verfügung stehen.
d) Sofern der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe): Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Es sind mindestens eine Referenz (Eigenerklärung) vorzulegen, aus denen anhand der Angaben des Bieters zum konkreten Leistungsgegenstand hervorgeht, dass sie Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den Leistungen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags vergleichbar sind. Orientierungsmaßstab (keine Mindestanforderung) hinsichtlich der Vergleichbarkeit sind die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Anforderungen an die Leistung des Auftragnehmers, insbesondere:
a) Das unter Realbedingungen (Fahrt im Stadtverkehr bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen) aufgenommene Bildmaterial gewährleistet die Lesbarkeit und Auswertung von Zusatztafeln von Verkehrszeichen (Schriftstärke 0,5 Zentimeter - Schrifthöhe von 4 Zentimeter) in 10 bis 15 Meter Entfernung;
b) Die erreichte Qualität der Georeferenzierung des Bildmaterials ist nicht schlechter als (absolut) 10 Zentimeter (doppelte Standardabweichung, 2s, 95% der Daten im Intervall).
c) Der Bieter hat die Leistung unter Einsatz von mindestens 2 Fahrzeugen erbracht.
d) Der Webviewer weist folgende Mindestfunktionalitäten auf:
aa) Ein Navigationsbereich mit zoombarer 2D Karte oder Orthophoto steht für die Visualisierung der Aufnahmestandorte zur Verfügung.
bb) Der Navigationsbereich interagiert bidirektional mit dem Bildfenster, welches zur Betrachtung des aufgenommenen Bildmaterials zur Verfügung steht;
cc) Die Navigation per Adresseingabe ist möglich;
dd) Die georeferenzierte Erfassung von im Bildmaterial ersichtlichen Objekten und der Export der erfassten Daten mittels Standard GIS-Schnittstelle/GIS-Datenformaten ist möglich;
ee) Es sind Messwerkzeuge und Abfragetools verfügbar;
ff) Die Integration eigener Daten in Form von WMS, WFS und Esri Shapefile ist möglich.
Siehe Vergabeunterlagen.
Hinweis: Im Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 müssen Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung - Bezug zu Russland i.S.d. VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. der VO (EU) 2022/576", das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Anhänge zur Leistungsbeschreibung können wegen des Datenvolumens nicht über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt werden. Sie stehen jedoch unter folgender Internetadresse des Auftraggebers zum unentgeltlichen, uneingeschränkten und direkten Abruf zur Verfügung:
http://www.kommunalreferat-muenchen.de/transfer/subm-2022-0001/Anlagen/
b) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle anzufordern, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabePlattform bereitstellen kann. Werden Informationen nach dieser Maßgabe verspätet angefordert, insbesondere Fragen verspätet gestellt, werden diese unter Umständen nicht mehr erteilt und Fragen unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise und sonstige Informationen zum Verfahrensablauf teilt die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote mit. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
c) Mit dem Angebot ist auch eine Testarbeit einzureichen, die vom Auftraggeber einer bewertenden und einer verifizierenden Teststellung unterzogen wird. Der Bieter hat dazu mit dem von ihm für die Auftragsausführung vorgesehenen Mobile Mapping System das in den Vergabeunterlagen bezeichnete Testgebiet unter Einhaltung der Vorgaben an das Testszenario zu befahren. Das Testszenario beinhaltet unter anderem zwei zu passierende Prüfschilder. Diese müssen an Tagen, an denen ein (potentieller) Bieter eine Befahrung durchführen möchte, von der Auftraggeberin montiert und danach wieder entfernt werden. Wird eine Befahrung der entsprechende Stelle des Testgebiets gewünscht, ist der entsprechend gewünschte Termin der Befahrung (dies kann auch ein Zeitraum von bis zu vier Stunden Dauer sein) nach Möglichkeit bis spätestens 12 Uhr des vorletzten Werktages vor dem gewünschten Befahrungstag (Werktage ohne Samstage) bei der ausschreibenden Stelle zu beantragen. Bitte verwenden Sie dazu die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits der eVergabe-Plattform der Auftraggeberin. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
d) Die ausschreibende Stelle führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bietern ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (LHM), soweit nicht andere Kommunikationsformen zulässig oder geboten sind (z.B. mündliche Kommunikation im Rahmen von § 9 Abs. 2 VgV). Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bietern jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-MailAdresse zu übermitteln.
e) Beachte: Hinsichtlich der einzelnen Angebotsbestandteile gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Angebotseinreichung (Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen):
aa) Das elektronische Angebot (mit Ausnahme der Testarbeit) ist ausschließlich über die für die Angebotsabgabe vorgesehene Funktion des Bietercockpits der eVergabe-Plattform der Auftraggeberin einzureichen. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe nicht die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot nicht (auch nicht zusätzlich zur Einreichung über die eVergabe-Plattform) per E-Mail oder per Fax ein.
bb) Die Testarbeit muss aus technischen Gründen (Datenkapazität der eVergabe-Plattform) gesondert per Datenträger in verschlossenem Umschlag eingereicht werden und ebenfalls spätestens zu dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingehen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/