RV-Druck: Zulassung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV-Druck: Zulassung
Rahmenvertrag: Produktion diverser Drucksachen für Zulassung
Zulassungsbescheinigungen
Produktion von Zulassungsbescheinigungen für die Zulassungsbehörde
Dokumentenklebesiegel
Produktion von Dokumentenklebesiegeln für die Zulassungsbehörde
Plaketten
Produktion diverser Plaketten für die Zulassungsbehörde
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
je Los
Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahren angeben.
Los 1: Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Los 2: Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Los 1: Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz je Los mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte und vergleichbare Leistungen vorweisen.
Los 1
Produktion von Zulassungsbescheinigungen bzw. vergleichbaren Drucksachen mit vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen mit einem Umfang von mindestens 200.000 Stück pro Jahr für Pos. 1 bzw. jeweils 10.000 Stück für die Pos. 2 und 3.
Referenz hat einen jährlichen Auftragswert von mindestens 150.000,00 €
Los 2
Produktion von mindestens 1.200.000 Siegeln pro Jahr mit vergleichbaren Sicherheitsvorkehrungen.
Referenz hat einen jährlichen Auftragswert von mindestens 50.000,00 €
Los 3
Produktion von 100.000 Plaketten pro Jahr jeweils für Pos. 1 und 4 bzw. jeweils 15.000 Stück für Pos. 2 und 3 mit vergleichbaren Sicherheitsvorkehrungen.
Referenz hat einen jährlichen Auftragswert von mindestens 75.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 1:
geschätzte Abrufmengen:
ZBI: 1.600.000 Stück
Kurzzeit: 40.000 Stück
Beiblatt: 40.000 Stück
Höchstabrufmengen:
ZBI: 2.400.000 Stück
Kurzzeit: 60.000 Stück
Beiblatt: 60.000 Stück
Los 2:
geschätzte Abrufmenge: 6.000.000 Stück
Höchstabrufmenge: 9.000.000 Stück
Los 3:
geschätzte Abrufmengen:
Feinstaubplaketten: 200.000 Stück
Ländersiegelplaketten: 2.200.000 Stück
Kurzzeitplaketten 100.000 Stück
Ausfuhrplaketten: 80.000 Stück
HU-Plaketten: 1.400.000 Stück
Höchstabrufmengen:
Feinstaubplaketten: 300.000 Stück
Ländersiegelplaketten: 3.300.000 Stück
Kurzzeitplaketten 150.000 Stück
Ausfuhrplaketten: 120.000 Stück
HU-Plaketten: 2.100.000 Stück
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).