Gestaltungsplanung der Grünverbindung/-verflechtung in Ost/West-Richtung, Neutraubling
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-neutraubling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltungsplanung der Grünverbindung/-verflechtung in Ost/West-Richtung, Neutraubling
Die Stadt Neutraubling beabsichtigt eine weitere Grünvernetzung in der Stadtmitte.
Ziele:
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Anpassung an Klimawandel - Entsiegelung von Flächen und Schaffung von mehr Grün im öffentlichen Raum; ggf. kann die Planung an das Schwammstadt- Modell angeknüpft werden
- Verbesserung der Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr, Reduzierung der Kfz-Dominanz im ruhenden und fließenden Verkehr
- Verbesserung der Querungsmöglichkeiten entlang der Verflechtungsachse, Abbau deren Barrierewirkung
Planungsleistungen:
- Bestandsaufnahmen, ergänzend zu den vorhandenen Unterlagen, etwa: öffentliche Parkplätze, Fahrbahnquerschnitte, Einfahrten, Gehwegbreite,
Bäume, Nutzungen, Verkehrsregulierungen, Bushaltestellen
- problemorientierte Bestandsanalyse und -bewertung der vorhandenen Situation
- Gestaltungsplanung mit schriftlicher Erläuterung
- Abstimmung mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, Kalkulationsbasis 4 Termine
Bereich Erzgebirgsstraße / Posener Straße, nachgeordnet: Bergstadt-Mies-Weg
93073 Neutraubling
- Prüfen + Vorschlag für die Verkehrsregelungen. Erzgebirgsstraße und Posener Straße sind Teil der dortigen Tempo-30-Zone. Sind die Straßen weiter herabzustufen und geeignet für einen verkehrsberuhigten 3 / 10 Bereich (StVO Zeichen 325.1 und 325.2) wie die bereits umgestaltete Schulstraße, um etwa die Bedeutung als Fuß- und Radverkehrsachse hin zum Stadtgarten zu betonen?
- Vorschlag für die Gestaltung der Einmündungsbereiche: Waldenburger Straße (Problemstellung: Anknüpfung an die Schulstraße für den Radverkehr), Posener Straße, Bergstadt-Mies-Weg, Aussiger Straße
- Vorschlag für die Gestaltung des Straßenraums einschl. Stellplätze im öffentlichen Raum, Gehwege, Grünflächen, Bäume, Beleuchtung, Möblierung/ Sitzgelegenheiten (Hintergrund: demografischer Wandel, Wegeverbindung zum Stadtgarten) etc.
- Vorschläge für die Oberfläche/ Materialien. Die Qualität der Materialien könnte ggf. auch unterschiedliches Qualitätsniveau erhalten, so dass
insbesondere die Achse Erzgebirgsstraße - Posener Straße, aber auch (nachrangig) Erzgebirgsstraße - Bergstadt-Mies-Weg gestalterisch hervorgehoben werden kann.
- Kostenschätzung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Die Kosten der Realisierung sollen soweit möglich gering gehalten werden; kreative (und kostenintensivere) Vorschläge sind zwar willkommen, sollen aber als Variante gekennzeichnet und kalkuliert werden Die Pläne sollen in zweifacher Ausfertigung in gedruckter Version sowie auf Datenträger in digitaler Form übergeben werden. Der Bericht soll ebenfalls 2-fach gedruckt und auf CD dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden
- Maßstab der Pläne: Übersichtsplan (Aufsicht) für den gesamten Bereich 1:500. Einmündungsbereiche und wichtige Teilabschnitte 1:200
- Querschnitt mit Darstellung der vorgeschlagenen Materialien
Die Gesamtfläche des öffentlichen Raumes beträgt (ohne Bergstadt-Mies-Weg) rd. 5.97Om2:
- Erzgebirgsstraße: EG 1 und EG Z: rd. 2.750m2
- EG 3 rd. 1.50Om2
- Posener Straße (P) rd. 1.722m2
- zzgl. Bergstadt-Mies-Weg (BM): rd. 292m2
Bei der Gestaltung der Posener Straße ist der vorhandene Omnibusbetrieb zu berücksichtigen.
Die Posener Straße soll einen Bedeutungsgewinn als Fuß-/Rad-Achse erfahren, weil sie direkt zum Stadtgarten führt. Vorschläge für eine bessere
Überquerbarkeit der Neudeker Straße sind mit dem bereits beauftragten lng.-Büro gemeinsam zu erarbeiten und aufeinander abzustimmen.
Der Bergstadt-Mies-Weg ist heute mit rd. 2,3m Breite relativ schmal; Radverkehr ist heute aus Gründen der Sicherheit für Fußgänger nicht erlaubt. Ein möglicher langfristiger Flächenerwerb durch die Stadt ist nicht ausgeschlossen; damit könnte der Weg verbreitert werden und für den Radverkehr freigegeben werden; diese mögliche Verbreiterung ist als Variante in die Gestaltungsplanung einzuarbeiten. Ebenso „einzudenken" ist eine mögliche Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes bzw. eines Neubaus, der sich dann bis zum heutigen Parkplatz südwestlich des Betriebsgebäudes der Fa. Leist erstrecken könnte; dadurch könnte auch die heute schwierige Anliefersituation von Netto verbessert werden. Die möglichen Szenarien sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Die Gestaltungsplanung soll sich dabei um eine neue Wegeführung Gedanken machen; „Angsträume" sind zu vermeiden; diese Fußwegeverbindung soll aufrecht erhalten werden und attraktiv sein.
- Intensive Abstimmung mit dem bereits beauftragten lng.-Büro, das die Gestaltungsplanung für die Hauptachse Neudeker Straße aktuell bearbeitet. Die Planung muss mit der zu vergebenden Gestaltungsplanung harmonieren insbesondere beim Konzept für die Überquerbarkeit der Neudeker Straße. Verflechtungen der Bereiche westlich und östlich der Neudeker Straße sind zu berücksichtigen.
- Wichtige Zielsetzungen z.B.: Versickerung, Begrünung, Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Aufenthaltsqualität, Gestaltung des öffentlichen Raumes; innovative Konzepte und Ideen zur Anpassung an den Klimawandel.
Nach bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Ausschlusskriterien:
- Teilnahmeantrag nicht komplett ausgefüllt
- Nicht Vorliegen einer Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend)
- Nicht Vorliegen einer Eigenerklärung von Ausschlussgründen (Angaben auf dem Bewerbungsbogen
ausreichend)
- Nicht Vorliegen des Nachweises über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Mehrfachbeteiligung
- bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt "Formblatt III.9 Erklärung der
Bewerbergemeinschaft" auszufüllen
.
Auswahlkriterien:
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2015 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten
(Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4-Seiten darzustellen, damit
die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen beurteilbar ist. Angaben:
- Nachweis derselben Plananforderungen (mind. HZ III §39; §47 HOAI, unabhängig von Größe und Kosten
(Formblatt III-10b))
.
Es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; in Bezug auf folgende Wertungskriterien, bei
auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
.
- Art und Nutzung der Frei- und Verkehrsanlagen
- Leistungsumfang (Leistungsphasen 1-3 nach §39; §47 HOAI 2021)
- Maßnahmen der Klimaresistenz
Platz an der Geschwister-Scholl-Straße
93073 Neutraubling
- Gestaltungsplanung, Verfeinerung der vorhandenen Rahmenplanung. Die heutigen Stellplätze sollen
möglichst / annähernd vollständig als Senkrechtparker in die
Johann-Michael-Sailer-Straße auf Höhe des Platzes an der Geschwister-Scholl-Straße verlegt werden. Die
Planung soll Möblierung / Platzausstattung, Beleuchtung, Materialien, Begrünung, Wasserspiel / Brunnen,
(Baum)Pflanzungen, Radabstellplätze etc. berücksichtigen. Die vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben.
- Die Stadtverwaltung wird noch mit Eigentümer/ Betreiber des angrenzenden Eiscafés abstimmen, ob und in
welcher Dimension Freiflächen für die Einrichtung vorgesehen werden sollen.
- Vorschlag für die Gestaltung der Randbereiche: Geschwister-ScholI-Straße als wichtiger Zuweg zu den
Schulen und zum Stadtgarten, Johann-Michael-Sailer-Straße, Neudeker Straße.
- Berücksichtigt werden müssen die Fußgängerverknüpfungen zwischen Platz und angrenzenden Zuwegen.
Für die Querung der Neudeker Straße gibt es Planungsvorschläge und einen Stadtratsbeschluss, die aber alle
noch einmal überprüft werden müssen. Wichtiges Ziel der Stadt Neutraubling ist die Verbesserung der sicheren
Überquerbarkeit der Neudeker Straße.
- Vorschläge für die Oberfläche / Materialien. Der neue Platz soll eine gute Aufenthaltsqualität erhalten; die
räumliche Verknüpfung von Außenfläche des Eiscafés und dem öffentlichen Platz soll hergestellt werden.
- Kostenschätzung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
- Die Pläne sollen in zweifacher Ausfertigung in gedruckter Version sowie auf Datenträger in digitaler Form
übergeben werden. Der Bericht soll ebenfalls 2-fach gedruckt und auf Datenträger dem Auftraggeber zur
Verfugung gestellt werden.
.
Die Gesamtfläche beträgt rd. 2.080m2
.
- Intensive Abstimmung mit dem bereits beauftragten lng.-Büro, das die Gestaltungsplanung für die Hauptachse
Neudeker Straße aktuell bearbeitet. Diese Planung muss mit der zu vergebenden Gestaltungsplanung
harmonieren insbesondere beim Konzept für die Überquerbarkeit der Neudeker Straße. Die Verflechtungen der
Bereiche westlich und östlich der Neudeker Straße sind zu berücksichtigen.
- Wichtige Zielsetzungen sind z.B. Versickerung, Begrünung, Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer,
Aufenthaltsqualität, Gestaltung des öffentlichen Raumes; innovative Konzepte und Ideen zur Anpassung an den
Klimawandel.
Nach bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Ausschlusskriterien:
- Teilnahmeantrag nicht komplett ausgefüllt
- Nicht Vorliegen einer Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend)
- Nicht Vorliegen einer Eigenerklärung von Ausschlussgründen (Angaben auf dem Bewerbungsbogen
ausreichend)
- Nicht Vorliegen des Nachweises über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Mehrfachbeteiligung
- bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt "Formblatt III.9 Erklärung der
Bewerbergemeinschaft" auszufüllen
.
Auswahlkriterien:
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2015 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten
(Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4-Seiten darzustellen, damit
die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen beurteilbar ist. Angaben:
- Nachweis derselben Plananforderungen (mind. HZ III §39; §47 HOAI, unabhängig von Größe und Kosten
(Formblatt III-10b))
.
Es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; in Bezug auf folgende Wertungskriterien, bei
auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
.
- Art und Nutzung der Frei- und Verkehrsanlagen
- Leistungsumfang (Leistungsphasen 1-3 nach §39; §47 HOAI 2021)
- Maßnahmen der Klimaresistenz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten im Bereich
Freianlagen §39 und Verkehrsanlagen §47 HOAI
2021, mind. HZ III erforderlich:
— Name und Ort des Referenzprojekts
— Art und Nutzung der Frei- und Verkehrsanlagen
— Art der Baumaßnahme (Neubau bzw. Umgestaltung)
— Leistungsumfang (Leistungsphasen nach §39; §47 HOAI 2021)
— Leistungszeit (Beginn/Ende nach Monat und Jahr)
— Honorarzone (i. S. v. § 5 Abs. 1 HOAI)
— Baukosten (Kgr. 500)
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
— Maßnahmen der Klimaresistenz
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2015 beendet wurden. Es muss mindestens 1 Referenz mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III) benannt werden bei der Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach 11.1 der Anlage 11 und 13.1 der Anlage 13 zur HOAI 2021 erbracht wurden.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt und Bauingenieur befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen.
- Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
- Die Auftraggeberin behält sich vor, die LPH 4-9 Stufenweise zu vergeben.
- Die Regierung Oberpfalz ist als zukünftiger Fördergeber spätestens in der LPH 3 einzubinden, um einen reibungslosen Förderablauf gewährleisten zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de/abz/inhalte/home.html