Objektplanung nach Paragraph 34 HOAI, Leistungsphasen 6-9 Referenznummer der Bekanntmachung: H60b183422
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung nach Paragraph 34 HOAI, Leistungsphasen 6-9
Objektplanung nach Paragraph 34 HOAI, Leistungsphasen 6-9, für den Neubau einer Grund- und Mittelschule, eines Haus für Kinder, Schwimmhalle, Sporthallen u. Tiefgarage, einschl. Abbruch der Bestandsgebäude in der Zielstattstraße 72 + 74
Hauptort der Ausführung: Zielstattstraße 72+74, 81379 München
Objektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 6-9 für folgendes Bauvorhaben:
Die Landeshauptstadt München plant im Rahmen der Schulbauoffensive den Neubau einer Grund- und Mittelschule mit Haus für Kinder, Sportstätten und Tiefgarage an der Zielstattstraße 72 + 74, im 19.Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln in München. Das Vorhaben ist Teil des 3. Schulbauprogramms.
Das Bauvorhaben umfasst einen Abbruch und Neubau.
Der Abbruch besteht aus folgenden Bauteilen:
• 3-zügige Grundschule
• 4-zügige Mittelschule
• Haus für Kinder 0-2-2
• 2-fach Sporthalle mit integriertem Lernschwimmbecken
• Wohngebäude für die technische Hausverwaltung.
Die Planung und Bauleitung des Abbruchs, inkl. Fundamenten und Grundleitungen vom bestehenden Pavillon erfolgt durch eine darauf spezialisierte Fachbauleitung, die Koordination obliegt jedoch der Objektplanung LPH 6-9.
Die Demontage des bestehenden Pavillons ist nicht Bestandteil dieses Bauvorhabens.
Der Neubau besteht aus folgenden Nutzungseinheiten:
• 4-zügige Grundschule mit ganztägiger Betreuung
• 5-zügige Mittelschule mit ganztägiger Betreuung, Tagesheimgruppen und Ganztagesklassen
• Mensa als Versammlungsstätte
• Haus für Kinder 2-2-0
• 3-fach Sporthalle (mit Vereinsnutzung, keine VStätt)
• Normgerechtes Schwimmbad
• 1 THV-Dienstwohnung
• Tiefgarage für 25 Stellplätzen
Bauliches Konzept:
1. Städtebau
Im Westen wird das Baugrundstück durch den Surheimer Weg, im Nord durch die Bezirkssportanlage Obersendling bzw. einem Fuß- und Radweg, im Osten durch einen Fuß- und Radweg und im Süden durch die Zielstattstraße begrenzt. Der östliche Fuß- und Radweg gehört mit zum Grundstück, ist aber als öffentlicher Geh- und Radweg gewidmet.
Die Fläche des Baufeldes (Amtliche Fläche) beträgt insgesamt ca. 28.400 m2, wovon tatsächlich nur ca. 21.360 m2 bebaubar sind. Ein Teil der Grundstücksflächen sind nicht bebaubare Biotop-/ Landschaftschutzgebietsflächen (Biotop: M-0286-001; LSG: Waldfriedhof), sowie Flächen, die bei einer Neubebauung nicht bebaut werden dürfen und einem städtischen öffentlichem Grünzug zugeordnet werden sollen (nördlicher Bereich ehemals bebaut mit Pavillonanlage).
2. Funktion
• UG: Schwimmhalle, Technikräume, PKW- und Fahrradtiefgarage
• EG: Küchen, Mensa, Pausenhallen, MS Lernhaus, HfK
• 1.OG: Lernhäuser GS/MS, Verwaltung, Sporthalle
• 2.OG: Lernhäuser GS/MS, Verwaltung, Musik, Bibliothek, Fachräume
• 3.OG: Lernhäuser GS/MS, Verwaltung, THV-Wohnung, Fachräume Werken, Kunst, Schullehrküche
3. Konstruktion
Der überwiegende Teil der Schulen wird mit einer Tragstruktur in Holzbauweise ausgeführt. Untergeschosse, Teile von Treppenhäusern der Schulen und der überwiegende Teil der Sporthallen/Schwimmhalle wird in Massivbauweise in Stahlbeton ausgeführt.
Alle Bereiche erhalten eine Fassadenbekleidung aus Holz. Sockelbereiche und gliedernde Fluchtbalkone sollen mit einer Faserzementbekleidung bekleidet werden und das Gebäude horizontal gliedern. Die Fassaden werden teilweise begrünt.
Die Dächer erhalten überwiegend extensive Dachaufbauten als Biodiversitätsdächer mit erhöhten Substratschichten. Das Sporthallendach und Teile der Schuldächer erhalten PV-Anlagen.
4. Besonderheiten
• Der Grundsatzbeschluss Klimaneutrale Stadtverwaltung vom 18.12.2019 wird weitgehend umgesetzt.
• Der große nach Baumschutzverordnung schützenswerte Baumbestand stellt eine hohe Anforderung an die gesamte Planung. Der größtmögliche Erhalt an Bäumen kann derzeit nachgewiesen werden.
5. Bauablauf
Es sind keine Bauabschnitte geplant. Alle Gebäudeteile (Schulen, HfK, Sporthalle/Schwimmhalle) sollen zum gleichen Zeitpunkt in Nutzung gehen. Für die Errichtung der Gebäude wird es aber aufgrund der beengten Verhältnisse Teilabschnitte geben, die zu einer gestaffelten Errichtung der Gebäudeteile führen werden.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 6-7
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 9
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungsphase 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2014 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
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- LPH 6-8 gem. §34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- Honorarzone gem. § 5 HOAI
- Bauwerkskosten gem. DIN 276 KGR 300-400 (brutto)
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Anzahl der verschiedenen Funktionsbereiche im Projekt
- Weitgespanntes Tragwerk, Spannweite > 25 m
- Holzbau
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
aktuelle Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 6-8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland