Heinrich-Braun-Grund- und Mittelschule Trostberg - Erweiterung Bauteil F Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trostberg an der Alz
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83308
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trostberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-Braun-Grund- und Mittelschule Trostberg - Erweiterung Bauteil F
Gebäudeplanung - Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021 für die Heinrich-Braun-Grund- und Mittelschule in Trostberg für die Erweiterung Bauteil F
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Trostberg plant einen Erweiterungsbau zum Bauteil F der Heinrich-Braun-Grund- und Mittelschule.
Die Heinrich-Braun-Grund- und Mittelschule liegt mitten in Trostberg in unmittelbarer Nähe zur Alz an der Heinrich-Braun-Straße.
Die ursprünglichen Schulgebäude sind aus dem Jahr 1960, bereits seit Ende der 1990er Jahre werden die Bestandsgebäude saniert.
Das zur Zeit mit der Sanierung beauftragte Architekturbüro hat im Rahmen einer Voruntersuchung ermittelt, dass der Abbruch des Bauteils G und Ersatz mit einem Erweiterungsbau zum Bauteil F voraussichtlich günstiger ist, als andere untersuchte Lösungen.
Der Neubau der Erweiterung zum Bauteil F ist daher Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 7,6 Mio. € geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 soll gegen Jahresende 2022 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Sommer 2023 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im Sommer 2024, der Abschluss der Maßnahme Ende 2025 erfolgen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
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Projektleitung
Berufserfahrung der Projektleitung (max. 3 Punkte)
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte
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Referenzen
Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (max. 3 Punkte)
2.000 m² oder mehr = 3 Punkte
1.000 m² oder mehr = 1 Punkt
weniger als 1.000 m² = 0 Punkte
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Leistungsanteil (max. 9 Punkte)
Leistungsphase 3 = 1 Punkt
Leistungsphase 4 = 1 Punkt
Leistungsphase 5 = 2 Punkte
Leistungsphase 6 = 1 Punkt
Leistungsphase 7 = 1 Punkt
Leistungsphase 8 = 3 Punkte
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Vergleichbarkeit (max. 3 Punkte)
Schule = 3 Punkte
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Es können somit je Bewerbung erreicht werden:
1 Projektleitung mit max. 3 Punkten
+ Referenz 1 mit max. 15 Punkten (3 Punkte + 9 Punkte + 3 Punkte)
+ Referenz 2 mit max. 15 Punkten (3 Punkte + 9 Punkte + 3 Punkte)
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= 33 Punkte maximal
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Es werden maximal 2 Referenzen der Projektleitung bewertet.
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Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B. Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von persönlichen Referenzprojekten als Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
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a. Name des Unternehmens
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr)
e. Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
f. der eigene prozentuale Leistungsanteil an der Projektleitung
g. individuelle Beschreibung der Referenz auf max. einer DIN A4 Seite.
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B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/Führungskräfte.
C. Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
• Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung.
• Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Planung im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021. Es werden maximal zwei Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss nach dem 01.07.2012 fertiggestellt worden sein. Der eigene Anteil der Projektleitung muss je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
• Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche Person ist berechtigt die Berufsbezeichnung Architekt zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen sollen bis spätestens 05.09.2022 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht und kann zu Fehlern in den Formularen führen! Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in einem ZIP-Archiv zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.