Unterhalts- und Glasreinigung AELF Regensburg-Schwandorf -für die Dienstorte: Verwaltungsgebäude Nabburg, Forstdienstanwesen (FDA) Neunburg v.W., Forstdienstanwesen (FDA) Pielenhofen und Walderlebniszentrum (WEZ) Sinzing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022RF000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aelf-rs.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung AELF Regensburg-Schwandorf -für die Dienstorte: Verwaltungsgebäude Nabburg, Forstdienstanwesen (FDA) Neunburg v.W., Forstdienstanwesen (FDA) Pielenhofen und Walderlebniszentrum (WEZ) Sinzing
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg - Schwandorf schreibt die Unterhaltsreinigung und die Glas- und Rahmenreinigung für die Objekte
- Verwaltungsgebäude 92507 Nabburg (Los 1 und 2)
- Forstdienstanwesen 92431 Neunburg vorm Wald (Los 3 und 4)
- Forstdienstanwesen 93188 Pielenhofen (Los 5 und 6)
- Walderlebniszentrum 93161 Sinzing (Los 7 und 8)
aus.
Die UHR des Verwaltungsgebäudes Nabburg (Los 1) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 142.753,91 m².
Die GRR des Verwaltungsgebäudes Nabburg (Los 2) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 1.001,22 m².
Die UHR des FDA Neunburg (Los 3) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 26.756,46 m².
Die GRR des FDA Neunburg (Los 4) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 130,55 m².
Die UHR des FDA Pielenhofen (Los 5) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 28.795,50 m².
Die GRR des FDA Pielenhofen (Los 6) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 403,92 m².
Die UHR des WEZ Sinzing (Los 7) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 7.736,40 m².
Die GRR des WEZ Sinzing (Los 8) umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 112,50 m².
Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude 92507 Nabburg, Regensburger Str. 51
92507 Nabburg, Regensburger Str. 51
Die UHR des Verwaltungsgebäudes Nabburg umfasst eine
Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 142.753,91 m².
Verlängerung möglich um 12 Monate bis längstens 30.06.2026
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze und Beschläge Verwaltungsgebäude 92507 Nabburg, Regensburger Str. 51
92507 Nabburg, Regensburger Str. 51
Die GRR des Verwaltungsgebäudes Nabburg
umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 1.001,22 m².
Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.06.2026
Unterhaltsreinigung Forstdienstanwesen (FDA) 92431 Neunburg vorm Wald, Neukirchner Str. 2a
92431 Neunburg vorm Wald, Neukirchner Str. 2a
Die UHR des FDA Neunburg
umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 26.756,46 m².
Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.06.2026
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze und Beschläge Forstdienstanwesen (FDA) 92431 Neunburg vorm Wald, Neukirchner Str. 21
92431 Neunburg vorm Wald, Neukirchner Str. 2a
Die GRR des FDA Neunburg
umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 130,55 m².
Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.06.2026
Unterhaltsreinigung Forstdienstanwesen (FDA) 93188 Pielenhofen, Forststraße 4
93188 Pielenhofen, Forststr. 4
Die UHR des FDA Pielenhofen
umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 28.795,50 m².
Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.06.2026
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze und Beschläge Forstdienstanwesen (FDA) 93188 Pielenhofen, Forststraße 4
93188 Pielenhofen, Forststr. 4
Die GRR des FDA Pielenhofen
umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 403,92 m²
Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.06.2026
Unterhaltsreinigung Walderlebniszentrum (WEZ) 93161 Sinzing, Rieglinger Höhe 1
93161 Sinzing, Rieglinger Höhe 1
Die UHR des WEZ Sinzing
umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 7.736,40 m²
Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.06.2026 möglich
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze und Beschläge Walderlebniszentrum (WEZ) 93161 Sinzing, Rieglinger Höhe 1
93161 Sinzing, Rieglinger Höhe 1
Die GRR des WEZ Sinzing
umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 112,50 m².
Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.06.2026 möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
- Angaben zum Nettoumsatz, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind folgende Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EURO für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Sach- und Umweltschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Bearbeitungsschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Schlüsselverlust.Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen
- Nennung von mindestens 3 Referenzen über wesentliche Dienstleistungen in der Unterhalts- und Glas/Rahmenreinigung der letzten drei Geschäftsjahre
- Eine Datei, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
- Angaben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2026 - zum Ende der Vertragslaufzeit
Freiwillige (fakultative) Objektbesichtigung vom 29.08.2022 - 31.08.2022. Anmeldefrist ist am 25.08.2022 um 10:00 Uhr.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach eröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.