Clemens - Freianlagen - vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: v2204.4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Clemens - Freianlagen - vergebener Auftrag
Neubau Wohnen mit Kindertagesstätte, Clemensstraße 33 in München - Objektplanungsleistungen Freianlagen.
Objektplanungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für den Neubau von ca. 58
Wohnungen und einer Kindertagestätte mit 4 Kinderkrippengruppen und 4 Kindergartengruppen in München.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Die Stadibau beabsichtigt den Neubau auf dem Grundstück mit den Flst.Nrn. 394/28 und 394/82 inkl. ca. 2.000
m² Freiflächen zu errichten:
Neubau von ca. 58 Wohnungen, ca. 5.208 m² GF
Neubau einer Kindertagesstätte ca. 1.774 m² GF
Neubau einer Tiefgarage mit ca. 28 PKW-Stellplätzen
Neubau von ca. 127 Fahrradstellplätzen
Der Neubau soll mittels baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen den energetischen Standard eines KfW-
Effizienzhauses 40 erreichen.
Der Neubau wird an das Fernwärmenetz der Landeshauptstadt München angeschlossen.
Der Vorbescheid für das Bauvorhaben nach Art. 71 BayBO der Landeshauptstadt München liegt vor.
Die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines VgV-Verfahren
vergeben. Alle weiteren Ingenieurleistungen werden in separaten VgV-Verfahren ermittelt.
Baukosten:
KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
KG 500: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Voraussichtliche Bauzeit:
Beginn: 01.08.2023
Ende: 31.07.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4FRTZN
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen,
die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer
schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134
Abs. 1 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]