Neubau Kinderhaus Himmelszelt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Heilbrunn
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-heilbrunn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus Himmelszelt
Gebäudeplanung für ein 5-gruppiges Kinderhaus mit Freianlagenplanung der Außenanlagen.
Das neue Kinderhaus wird voraussichtlich eine BGF von ca. 1.700 qm haben.
Gebäude und Innenräume
Bad Heilbrunn
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäudeplanung für ein 5-gruppiges Kinderhaus mit Freianlagenplanung der Außenanlagen.
Das neue Kinderhaus wird voraussichtlich eine BGF von ca. 1.700 qm haben.
Bad Heilbrunn hat drei Kindergärten/Kindertagesstätten. Einer davon ist die Kindertagesstätte „Himmelszelt“, die derzeit an anderer Stelle provisorisch in Containern untergebracht ist. Um die provisorische Unterbringung zu beenden und dem steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, soll ein Neubau in der Ortsmitte geschaffen werden.
Zu planen ist ein integratives Kinderhaus mit drei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen einschließlich der Freianlagen unter der Beachtung der besonderen Lage in der Ortsmitte und dem prägenden Baumbestand. Das Kinderhaus soll im Inneren überschaubar, „gemütlich“ und familiär wirken. Es wird ein zeitgemäßer, einladender Entwurf mit hohem Wiedererkennungswert gesucht.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 2,6 Mio. € für Gebäude und Innenräume und 0,5 Mio. € für Freianlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Freianlagen
Bad Heilbrunn
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäudeplanung für ein 5-gruppiges Kinderhaus mit Freianlagenplanung der Außenanlagen.
Das neue Kinderhaus wird voraussichtlich eine BGF von ca. 1.700 qm haben.
Zu planen ist ein integratives Kinderhaus mit drei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen einschließlich der Freianlagen unter der Beachtung der besonderen Lage in der Ortsmitte und dem prägenden Baumbestand.
Die Freianlagen sollen zu Bewegungs- und Motorikspielen einladen und einen Erlebnis- und Entdeckungsraum mit Platz zum Experimentieren, Ausprobieren und Entspannen bieten. Gleichzeitig ist ein artenreicher, kreativer Garten gewünscht. Es soll sowohl intensiv gestaltete als auch naturnahe Bereiche geben. Kreative Ideen für die Gestaltung der Spielfläche und im Umgang mit der Topografie werden begrüßt.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 2,6 Mio. € für Gebäude und Innenräume und 0,5 Mio. € für Freianlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Madrid
NUTS-Code: ES300 Madrid
Postleitzahl: 28007
Land: Spanien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Madrid
NUTS-Code: ES300 Madrid
Postleitzahl: 28039
Land: Spanien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).