Abholung, Verwertung und Entsorgung von Altakkus (RV) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2022-0017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung, Verwertung und Entsorgung von Altakkus (RV)
Abholung, Verwiegung, Verwertung und ordnungsgemäße Entsorgung von Altakkus aus der Problemstofferfassung des AWM und Bereitstellung von geeigneten Behältern
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
und die Wertstoffhöfe der LHM, siehe Leistungsbeschreibung.
Im Auftragszeitraum 01.11.2022 - 31.10.2024 fallen geschätzte 400 Tonne (t) Bleibatterien (Kfz-Starterbatterien) und 1 t Ni-Cd-Batterien an. Siehe weiter Details in der Leistungsbeschreibung vom 25.05.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung, Verwertung und Entsorgung von Altakkus (RV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.