Leitwarte Mobilität: VE33 Möblierung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitwarte Mobilität: VE33 Möblierung
Installation von Möbel, Internetinsel und Trennwänden.
Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH Lechhauser Str. 22 86153 Augsburg
Die Einrichtung der neuen Betriebsleitstelle soll technisch wie ergonomisch auf dem aktuellen Stand realisiert werden, um für die Zukunft eine entsprechend hohe Qualität zu erreichen. Dieser hohe Qualitätsanspruch bezieht sich grundsätzlich auf alle Planungen, Bauteile und Ausführungsqualitäten im Zusammenhang mit der baulichen und technischen Ausführung des Gebäudes und der Leitstelle. Die hohen Anforderungen an die Raum- und Arbeitsplatzergonomie sollen lückenlos erfüllt werden.
Projektumfang / Räume Das Projekt umfasst Tische, Schränke, Stühle, Raumtrennwände/Innentrennwände, Garderobenschränke, Aktenschränke, Rollcontainer im Raum des Neubaus der Betriebsleitstelle, in der berstehenden Betriebsleitstelle und des angrenzenden Schulungsraumes. Die Beschaffung der Einrichtung beinhaltet den Transport/Montagen und die Arbeiten im Objekt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Darstellung des Bieters (Unternehmensdarstellung) mit folgenden Angaben:
- Geschäftsfelder/-struktur, Organigramm;
- Angaben zur Unternehmenshistorie und Gesellschaftsstruktur;
- Angaben zu Ökonomischen / Ökologischen Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 50001, ISO 14001, EMAS);
- (wenn zutreffend) Konzernzugehörigkeit;
- gesellschaftsrechtliche Verflechtungen und Beteiligungen;
- Angaben über den Verwaltungssitz, Servicestationen und Produktionsstätten innerhalb Deutschland und der EU, sowie deren jeweilige geographische Lage und technische Ausstattung (auch von als
eignungsrelevant benannten Unternehmen);
- Personalbestand insgesamt;
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2) Nachweis (nicht älter als 6 Monate zur Angebotsfrist) über den Eintrag in ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer bzw. eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
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3) Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“), dass keine Ausschlussgründe entsprechend - § 123 Abs. 1 und 4 GWB;
- § 124 Abs. 1 GWB;
vorliegen.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen Bundeszentralregisterauszug (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO) einzuholen.
Ausländische Bieter haben ggf. vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben bzw. die Eigenerklärung in Bezug auf ausländische den in § 123 Abs.1 GWB vergleichbare Strafnormen abzugeben.
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4) Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“), dass keine Ausschlussgründe entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegen.
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5) Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung besteht. Die aktuellen Deckungssummen sind informativ zu nennen.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ggf. eine Erklärung eines Versicherers (unbeglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer Versicherung mit dem Unternehmen (ggf.
Bietergemeinschaft) bereit ist, anzufordern. In jedem Fall ist im Auftragsfall der Versicherungsschutz nachzuweisen.
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6) Erklärung in Form einer Eigenerklärung über den leistungsbezogenen Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Ausländische Unternehmen haben, sofern möglich, vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben.
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
7) Erklärung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“) über den - Anzahl der Mitarbeiter des Bieters Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
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8) Referenzen: Angaben in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“) zu mindestens 2 Leistungen des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle / des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.