Rahmenvereinbarung zur Einführung eines Vertriebshintergrundsystems (VGHS) im ÖPNV inkl. Vorverkaufskassen für die Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Einführung eines Vertriebshintergrundsystems (VGHS) im ÖPNV inkl. Vorverkaufskassen für die Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
Es ist die Einführung eines neuen und zukunftsfähigen Vertriebshintergrundsystems (VGHS) im ÖPNV angedacht. Die Leistungen beinhalten die Beschaffung von Software, Dienstleistungen zur Implementierung der Prozesse im Zusammenspiel mit der Software und der Hardwareausstattung der externen Vorverkaufsstellen für den ÖPNV-Ticketverkauf im RVV Verbundgebiet.
Der Auftragsumfang beinhaltet:
Software für den ÖPNV Ticketverkauf incl. Dienstleistungen zur Installation und Prozesseinrichtung
Hardware für ca. 145 Kassensysteme an Standard PC, Tablet-Lösungen und All-in-One PC, ca.135 Fahrscheindrucker, Signierpads und Kundendisplays sowie Terminals zur Kartenzahlung. Die Umsetzung erfolgt im Zeitraum des Rahmenvertrags in Stufen.
Die Details sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Es ist die Einführung eines neuen und zukunftsfähigen Vertriebshintergrundsystems (VGHS) im ÖPNV angedacht. Die Leistungen beinhalten die Beschaffung von Software, Dienstleistungen zur Implementierung der Prozesse im Zusammenspiel mit der Software und der Hardwareausstattung der externen Vorverkaufsstellen für den ÖPNV-Ticketverkauf im RVV Verbundgebiet.
Der Auftragsumfang beinhaltet:
Software für den ÖPNV Ticketverkauf incl. Dienstleistungen zur Installation und Prozesseinrichtung
Hardware für ca. 145 Kassensysteme an Standard PC, Tablet-Lösungen und All-in-One PC, ca.135 Fahrscheindrucker, Signierpads und Kundendisplays sowie Terminals zur Kartenzahlung. Die Umsetzung erfolgt im Zeitraum des Rahmenvertrags in Stufen.
Die Details sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Hierbei handelt es sich um Liefer- und Dienstleistungen für Software, IT-Einführungsunterstützung als Dienstleistung und die Lieferung von IT-Hardware für den Ticketverkauf
Beginn der Rahmenvereinbarung 01.01.2023 bis 31.12.2025
Die Leistungen werden in Teilen über den Vertragszeitraum abgerufen. Der erste Teil ist die Einführung der Software mit Prozessumsetzung bis zur Produktivsetzung. Die Hardware für die Verkaufsstellen wird im Teil zwei je nach Bedarf abgerufen. Optionale Zusatzleistungen im Projektzeitraum bei Bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister/Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Nachweis
- Eigenerklärung -- Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erkläre ich/wir, dass der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 – 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
- Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erzielte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den unter Ziffer III.1.2) für vergleichbare Leistungen.
Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten über die Einführung eines Vertriebshintergrundsystems (VGHS) für den öffentlichen Personennahverkehr inkl. der Anbindung von mindestens 5 dezentralen Vorverkaufsstellen mit Produktivsetzung der Software innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre und einem Auftragsvolumen von mindestens netto [Betrag gelöscht] Euro je Projekt.
Für die Nennung der Referenzprojekte sind die Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).