Sanierung der ehemaligen Klosterkirche St. Michael - Naturstein Sakristei und Chor Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-005/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Klosterkirche St. Michael - Naturstein Sakristei und Chor
Die Abteikirche St. Michael gehört zum UNESCO Weltkulturerbe der Stadt Bamberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Hauptschwerpunkte der Restaurierungsarbeiten sind: - Reinigung mittels Trockenfeinstrahltechnik der Natursteinflächen - Reinigung mittels WasserdampfNatursteinarbeiten- Rissverschluss- Abnahme von Schalen- Anböschungen KSE Modulsystem- Vernadelungen- Mörtelantragungen- Austausch schadhafter Fugen- Werksteinaustausch als Neuteile und in Vierungstechnik- Retuschen- Erweiterung der Maßnahmenkartierung zur Ausführungskartierung- Ausführung von Bleiverguss und Bleifugen- Herstellen von Fensteranschlüssen an Rippen und Maßwerksfenstern.Eine enge Abstimmung ist mit den Disziplinen der Fachrestauratoren, Fenster, Holz, Glas, Putz, Fassung, Metall und Interimsverschluss ist unumgänglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.